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5. März 2003: Beihilfe zum Suizid. Bilanz der letzten beiden Jahre. |
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Vor gut zwei Jahren hat der Stadtrat von Zürich eine Neuregelung erlassen, die Suizide mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation in den Alters- und Krankenheimen des Gesundheits- und Umweltdepartements grundsätzlich zulässt. Die Überlegung, dass in einem Rechtsstaat die Freiheit des Individuums speziell auch bei älteren Menschen zu achten sei und nicht ohne zwingende Gründe eingeschränkt werden soll, stand dabei im Vordergrund. Die Neuregelung wurde in der ganzen Schweiz und auch in weiten Teilen Europas kontrovers diskutiert. Jetzt, zwei Jahre seit Inkraftsetzung wird erstmalig eine - unspektakuläre - Bilanz über die Auswirkungen der Neuregelung gezogen.
In den Jahren 2001 und 2002 waren insgesamt acht Suizide unter Beihilfe einer Sterbehilfeorganisation in den städtischen Alters- und Krankenheimen zu verzeichnen. Dabei handelte es sich um 5 Frauen und 3 Männer zwischen 72 und 94 Jahren. Diese Zahl zeigt, dass sich die Anzahl der Suizide durch den Erlass einer weniger restriktiven Regelung nur unwesentlich verändert hat. In früheren Jahren wurden in den städtischen Alters- und Krankenheimen jährlich zwei bis drei Fälle bekannt. Die Pensionärinnen und Pensionäre mussten - gemäss dem damals geltenden Zutrittsverbot für Sterbehilfeorganisationen - das Heim verlassen, um den assistierten Suizid zu vollziehen. Die acht begleiteten Suizide in den Kranken- und Altersheimen der letzten zwei Jahre bestätigen klar, dass die neue Regelung - entgegen anderslautenden Stimmen - nicht zu einer Suizidwelle geführt hat und dass die betroffenen Institutionen, respektive ihre Mitarbeitenden dank spezieller Schulung und ausführlichen Diskussionen verantwortungsvoll mit dieser Thematik umgehen.
Die Regelungen der Stadt Zürich wurden inzwischen in der ganzen Schweiz von vielen Heimen bzw. deren Trägerschaften implizit oder explizit übernommen.
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