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10. Juni 2003: Strukturelle Besoldungsrevision (SBR 2000) muss überarbeitet werden - Kostenentwicklung ist nicht finanzierbar

Der Stadtrat hat an seiner letzten Sitzung die von PricewaterhouseCoopers (PwC) erstellte Stärken-/Schwächenanalyse der strukturellen Besoldungsrevision (SBR 2000) zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat muss feststellen, dass seine Befürchtungen über massive Kostensteigerungen vom PwC-Bericht voll bestätigt werden.

Die strukturelle Besoldungsrevision hat bereits jetzt jährliche Mehrkosten von gegen 50 Mio. Franken zur Folge. Die verschiedenen Parameter des Systems, insbesondere der automatische Anstieg der nutzbaren Erfahrung und die gegenüber den Prognosen weit höhere Zahl von Aufholerinnen und Aufholern, führen zu weiteren Kostensteigerungen von nochmals mindestens 50 Mio. Franken pro Jahr, und das ohne Berücksichtigung der Leistung und des Teuerungsausgleichs. Diese wiederkehrenden Zusatzkosten von mindestens 100 Mio. Franken pro Jahr sind für die Stadt bereits schon mittelfristig nicht finanzierbar.

In den Verhandlungen mit den Verbänden und in den Beratungen von Stadt- und Gemeinderat wurden verschiedene Parameter des ursprünglichen Lohnmodells wesentlich und folgenschwer verändert, ohne dass die dadurch verursachten Kosten klar waren. Auf der Suche nach einem breiten politischen Kompromiss bekam die Verkleinerung des Leistungsbandes einen sehr hohen Stellenwert. Im Gegenzug zur Verringerung der Leistungskomponente wurde die nutzbare Erfahrung kräftig ausgedehnt, was die Kosten in einer Art ansteigen lässt, die sachlich und finanziell nicht vertretbar ist. So führt die nutzbare Erfahrung innerhalb von 15 Jahren zu einem automatischen Lohnanstieg von 22,5 % (in den ersten fünf Jahren steigt der Lohn jährlich um 2,5 % ).

Der Stadtrat hat den Finanzvorstand jetzt beauftragt, das Lohnsystem auf der Basis des ursprünglichen Modells so zu revidieren, dass

  • eine faire und gute Entlöhnung gewahrt bleibt,
  • die positiven Elemente der Revision erhalten werden,
  • die gewollten Anpassungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Sozialbereich möglich sind,
  • der Minimallohn unverändert bleibt,
  • und die Kosten finanzierbar werden.

Als generell richtig stuft der Stadtrat den Funktionslohn ein. Bei der Ausgestaltung der nutzbaren Erfahrung und beim Leistungsband hingegen sind deutliche Veränderungen vorzunehmen.

Der Finanzvorstand hat den Auftrag, unverzüglich das Gespräch mit den Verbänden und Gewerkschaften aufzunehmen, um möglichst schnell Sofortmassnahmen in die Wege leiten zu können, die eine rasche Stabilisierung der Lohnkosten-Entwicklung beinhalten sollen.

Der Stadtrat hofft, dass die modifizierte Besoldungsrevision und das entsprechend angepasste Personalrecht auf den 1. April 2005 in Kraft gesetzt werden kann. Das bedeutet, dass der Gemeinderat spätestens im Sommer 2004 über ein revidiertes Lohnsystem zu beraten hätte.
Stadtrat Martin Vollenwyder Interner Link: Stadtrat Martin Vollenwyder
Finanzdepartement Interner Link: Finanzdepartement
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Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005 Interner Link: Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005
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Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002 Interner Link: Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002
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