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26. Juni 2003: Unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle in Polizeiangelegenheiten hat sich bewährt |
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Bis Ende Mai hatte Dr. Marco Mona, Beauftragter des Stadtrats für die Unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle in Polizeiangelegenheiten, auf rund 100 Beschwerden/Anfragen zu reagieren. Davon fielen 61 in die eigentliche Kompetenz der Anlaufstelle, ging es dabei doch in den meisten Fällen (46) um reale oder vermeintliche physische und/oder verbale Übergriffe der Polizei auf Drittpersonen.
Am 29. Mai 2002 beschloss der Stadtrat auf Antrag der Vorsteherin des Polizeidepartements, als vertrauensbildende Massnahme eine unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle in Polizeiangelegenheiten zu schaffen, nachdem zu befürchten war, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Stadtpolizei aufgrund verschiedener, teils tragischer und in den Medien kritisch kommentierter Vorfälle gelitten hatte. Mit der Führung dieser Anlaufstelle beauftragte er Rechtsanwalt Dr. iur. Marco Mona.
Die während eines Jahres selbständig geführte Anlauf- und Beschwerdestelle wird, da der betriebene Aufwand sich - auch aus Sicht Dr. Marco Monas - nicht mehr rechtfertigen lässt, per sofort in das Amt des Ombudsmanns der Stadt Zürich zurückgeführt.
Übergriffe gibt es; sie müssen bekämpft werden Im Tätigkeitsbericht, den Dr. Marco Mona vorlegt, bezeichnet das Schwergewicht der Anlauf- und Beschwerdestelle als „Administration von Unmut“, die er als „eine vornehme und notwendige Aufgabe, oftmals wichtiger als die Zuweisung von ‚recht’ oder ‚unrecht’“ einschätzt. In der Einleitung zu seinem Bericht stellt er zudem fest, dass das „desolate Bild von prügelnden Polizisten“ aus seiner Sicht nicht zutrifft. Gleichzeitig betont er aber auch, dass „kein Polizeikorps gegen Fehler gefeit ist. Überall, wo das Gewaltmonopol ausgeübt wird, gibt es unverhältnismässige Handlungen, Übergriffe, diese zu bekämpfen und ständig zu kontrollieren und reduzieren, muss eine der Prioritäten in der Führung des Polizeikorps sein. Das Kommando der Stadtpolizei, aktiv unterstützt durch die Vorsteherin des Polizeidepartements, nimmt diese Priorität ernst.“
Zuständigkeit der Beschwerdestelle Die Zuständigkeit der Anlauf- und Beschwerdestelle wurde in Absprache mit dem Ombudsmann der Stadt Zürich auf Fälle beschränkt, bei denen sich Personen durch verbale und/oder physische Übergriffe durch Angehörige der Stadtpolizei betroffen fühlten. Umgekehrt konnten sich auch Korpsangehörige an die Stelle wenden, wenn sie verbalen und/oder physischen Angriffen seitens Dritter ausgesetzt waren.
Fälle für die Beschwerdestelle Die Beschwerdestelle wurde in den ersten Monaten nach ihrer Einrichtung intensiver genutzt als nach dem Spätherbst 2002 - allerdings auch in Fällen, für die sie nicht zuständig war (z.B.: „Trifft es zu, dass die Polizei gestohlene Velos, die nicht abgeholt werden, verkauft, und wo kann man diese kaufen?“) Von den insgesamt 106 registrierten Beschwerden oder Anfragen fielen 61 in den engeren Kompetenzbereich der Anlaufstelle. In 46 Fällen wurden physische und/oder verbale Übergriffe der Polizei beklagt. Drei Fälle betrafen ein als zu hart empfundenes Vorgehen der Polizei gegenüber kranken Menschen, und in je sechs Fällen beklagten sich Angehörige der Stadtpolizei über Beschimpfungen oder kamen Grenzfälle mit unklarer Kompetenz (z.B. Sachbeschädigung durch die Polizei) zur Sprache. Per 20. Mai 2003 waren noch vier Fälle pendent. Erledigt wurden die meisten Fälle durch teils mehrere Gespräche mit den Beschwerdeführenden, hatten aber gelegentlich auch Empfehlungen an das Kommando der Stadtpolizei zur Folge. Oft musste auch der Verweis auf ein laufendes Verfahren genügen, das eine Intervention von Dr. Marco Mona nicht als möglich oder sinnvoll erscheinen liess. Und in zehn Fällen teilte Mona den Beschwerdeführenden mit, dass er den Einsatz der Polizei als verhältnismässig betrachte.
Selbstverständlich waren nicht alle Beschwerdeführenden mit diesen Ergebnisse zufrieden, wurden ihre (hohen) Erwartungen doch nur zum Teil erfüllt. Die Mehrheit schätzte jedoch die Möglichkeit, angehört zu werden und gab sich mit dem Vorgehen zufrieden.
Kritikfähigkeit der Polizei optimierbar In seinem Bericht nimmt Mona auch zu den Reaktionen der Angehörigen der Stadtpolizei Stellung: „Die Reaktionen der zu Stellungnahmen aufgeforderten Angehörigen des Polizeikorps könnten unterschiedlicher nicht sein: Von sehr positiv bis zu äusserst abweisend“. Er empfiehlt deshalb, den Umgang mit (Selbst-)Kritik verstärkt zu thematisieren, auch wenn er einräumt, dass dies bereits getan wird: „Es gibt, neben dem Gesundheitsbereich, kaum einen anderen Berufszweig in der Verwaltung, wo so rasch so schwierige und für die Betroffenen einschneidende Entscheide zu fällen sind, dabei sind Fehlleistungen möglich; eine Kultur, die von dieser simplen Tatsache ausgeht, statt sie zu verneinen und verdrängen, dient der Sache. Sie ist bereits heute, vom Kommando der Stadtpolizei bewusst gefördert, ein zentrales Thema der polizeilichen Grundausbildung.“
Massnahmen werden geprüft und wo möglich umgesetzt Zum Schluss seines Berichts schlägt Mona eine Reihe von zu ergreifenden Massnahmen vor, vom „Dauerthema: Jede geeignete Massnahme (zu) treffen, um den Einsatz von Gewalt zu minimieren“ bis zu einem verstärkten Angebot der interkulturellen Beratung, um mögliche Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern zu reduzieren. Das Polizeidepartement und das Kommando der Stadtpolizei wird jede der vorgeschlagenen Massnahmen prüfen und sie nach Möglichkeit umsetzen.
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Ombudsstelle der Stadt Zürich |
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