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28. Juli 2003: Kein Feuerwerksverbot am 1. August in der Stadt Zürich

Der Stadtrat verzichtet auf ein Feuerwerksverbot am 1. August. Wegen der anhaltenden Hitzewelle in den vergangenen Wochen ruft er aber zu besonderer Vorsicht auf. An die Eigenverantwortung appellieren auch die Feuerpolizei sowie Grün Stadt Zürich und erinnern an wichtige Verhaltensregeln.

Die seit einiger Zeit andauernde Trockenheit hat einige Kantone und Gemeinden veranlasst, das Abbrennen von Feuerwerk zu verbieten. Obschon die gegenwärtigen Regengüsse eine Entspannung der Situation bringen, hat das schöne Sommerwetter auch in der Stadt Zürich zu einer erhöhten Brandgefahr geführt. Der Zustand von Gebäuden und Grünflächen ist aber nicht derart dramatisch, dass ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk notwendig ist.

Dennoch ist Vorsicht und ein sorgfältiger Umgang mit Feuern im Freien und mit Feuerwerk dringend geboten. Damit am Nationalfeiertag die Feuerslust nicht zum Feuersfrust wird, appelliert der Stadtrat an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Die Feuerpolizei weist auf folgende, wichtige Vorsichtsregeln hin:

  1. 1.-August-Feuer dürfen nur in weitem Abstand zu Getreidefeldern, Wäldern und Gebäuden entfacht werden. Eine Überwachung der Feuer bis zum vollständigen Erlöschen ist notwendig. Geeignete Löschmittel müssen verfügbar sein. Vor dem Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer vollständig zu löschen.

  1. In der Nähe von leichtbrennbarem Material, gras- und waldbrandgefährdeten Zonen ist das Feuern und Rauchen zu unterlassen.

  1. Feuerwerk darf nur in genügender Entfernung zu Getreidefeldern, Wäldern, Gebäuden und in rücksichtsvollem Abstand zu Menschenansammlungen abgebrannt werden. Insbesondere bei älteren brennbaren Gebäuden wie z.B. in der Altstadt oder in ländlichen Zonen ist besondere Vorsicht geboten.

  1. Vor dem Abbrennen von Feuerwerk muss die Gebrauchsanweisung gelesen werden.

  1. Raketen müssen aus gut verankerten Flaschen oder Rohren abgefeuert werden.

  1. Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder.

  1. Bei einem Brand ist unverzüglich die Feuerwehr (Tel. 118) zu alarmieren.
Der Stadtrat dankt für die Beachtung dieser Vorsichtsmassnahmen und wünscht allen eine schöne und schadenfreie 1.-August-Feier.

Stadtrat von Zürich Interner Link: Stadtrat von Zürich
Polizeidepartement Interner Link: Polizeidepartement
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