|
|
|
|
|
25. Februar 2003: Stipendium der Stiftung Nico Kaufmann |
|
|
|
| | | | | | | | | | | | | | |
|
Die vom Präsidialdepartement der Stadt Zürich verwaltete Stiftung Nico Kaumann richtet jährlich ein Stipendium zu Gunsten von Musikerinnen und Musikern aus, die im Ausschreibungsjahr das 35. Alterjahr noch nicht erreicht haben und in der Schweiz domiliziert sind. Das Stipendium fördert insbesondere Auslandaufenthalte und die Durchführung von Konzerten bzw. Projekten. Ein hohes musikalisches Niveau, welches internationalen Standards genügt, wird vorausgesetzt. Das Stipendium berücksichtigt in jährlichem Wechsel jeweils eine Berufssparte und ist nicht teilbar. Die Jury kann von einer Preisverleihung absehen, wenn sie keine der Kandidaturen für genügend ausgewiesen erachtet. Das diesjährige Stipendium beträgt Fr. 20'000.- und richtet sich ausschliesslich an Komponistinnen und Komponisten. Die Eingaben werden von einer Jury geprüft, die sich wie folgt zusammensetzt: Daniel Fueter, Direktor Departement Musik der Hochschule Musik und Theater Zürich, Bettina Skrzypczak, Komponistin und Dozentin an der Musikhochschule Luzern, und Jürg Wyttenbach, Komponist und Pianist, Basel.
Die Eingaben sind bis zum 15. April 2003 einzusenden an die
Stiftung Nico Kaufmann c/o Präsidialdepartement der Stadt Zürich Dr. René Karlen Stadthaus 8022 Zürich
Es werden folgende Unterlagen erwartet:
- Lebenslauf
- Zeugnisse der beruflichen Ausbildung
- Dokumentation der bisherigen Berufspraxis
- Drei Referenzen
- Beschreibung des Projektes, welches durch das Stipendium gefördert werden soll
- Terminliste von Aufführungen eigener Werke im Monat Mai 2003 in der Schweiz oder im nahen Ausland
- CD oder Kassette mit ausgewählten Werkbeispielen
Die Jury wählt aufgrund der eingereichten Materialien und allfälligen Konzertbesuchen die Preisträgerin oder den Preisträger aus. Der Preis wird im Herbst 2003 anlässlich eines kulturellen Anlasses, bei welchem mitzuwirken sich die Kandidierenden verpflichten, durch den Zürcher Stadtpräsidenten überreicht.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|