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Limmatquaibeschwerde abgewiesen |
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Am 4. Dezember 2003 hat das Verwaltungsgericht die letzte Beschwerde gegen ein verkehrsfreies Limmatquai abgewiesen. Der Beschwerdeführer kann jetzt noch eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht einreichen. |
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die letzte verbleibende Beschwerde gegen die Limmatquaisperrung vollumfänglich abgewiesen und damit die Entscheide der Vorinstanzen eindeutig bestätigt. Bereits die Legitimation des Beschwerdeführers wird vom Verwaltungsgericht in Frage gestellt, da es an seiner Wohnadresse wegen der beabsichtigten Sperrung des Limmatquais nicht zu Mehrverkehr kommen werde. Das Verwaltungsgericht kommt darüber hinaus eindeutig zum Schluss, dass im vorliegenden Fall keine Umweltverträglichkeits- prüfung notwendig sei und auch keine Umgehung des Umweltschutzgesetzes vorliege. Schliesslich führt das Verwaltungsgericht aus, dass die vorgesehene Teilsperrung des Limmatquais dank dem Verkehrskonzept Limmatquai-Aufwertung kaum zu zusätzlichen Belastungen auf anderen Strassenzügen der Umgebung führen werde.
Dem Beschwerdeführer bleibt nun als letzte Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Die Chancen einer solchen Beschwerde sind als gering einzustufen. Der Volkswille nach einem weitgehend autofreien Limmatquai, belegt durch ein eindeutiges Abstimmungsergebnis, kann dann zügig umgesetzt werden. |
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