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Stadion Zürich: Erste Rekurse abgewiesen |
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Der Bezirksrat hat die drei Rekurse gegen die Aufhebung des Sportweges abgewiesen.
Der Stadtrat hatte entschieden, den Sportweg beim geplanten Stadion Zürich aufzuheben, um für das betroffene Quartier vor der Fussball-Arena mehr Frei- und Gestaltungsraum zu schaffen. Gegen diesen Entscheid gingen beim Bezirksrat drei Rekurse ein, die er nun alle abgelehnt hat. Die Rekurrenten hatten einerseits angeführt, dass das Quartier ohne die Verbindung mit dem Sportweg schlechter erschlossen sei, auf der anderen Seite wurde befürchtet, dass ohne den Sportweg mehr Verkehr das Quartier belasten würde. Der Bezirksrat hat diese sich widersprechenden Befürchtungen als nicht stichhaltig betrachtet und ist der Begründung der Stadt gefolgt, dass die Ersatzerschliessung sichergestellt und die Aufhebung der Strasse von öffentlichem Interesse sei. Der Stadtrat begrüsst den positiven Entscheid. Er ist ein weiterer Schritt hin zur Realisierung des Stadion Zürich. Gegen den Entscheid des Bezirksrates kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.
Im letzten September hatten die Stimmberechtigten den Gestaltungsplan für das Stadion deutlich angenommen. Gegen den Gestaltungsplan sind sieben Rekurse eingereicht worden. Die Rekursgegnerinnen (Politische Gemeinde Zürich, Stadt Zürich, Stadion Zürich AG) haben die Vernehmlassung zu den Rekursen der zuständigen Rekursabteilung des Regierungsrates fristgerecht zugestellt, die sie nun behandeln wird. |
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