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14. April 2003: Überprüfung von öffentlichen Gebäuden der Stadt Zürich

Am 1. Februar 2000 hat der Bund die Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) in Kraft gesetzt. Sie regelt die Grenzwerte für Emissionen und Immissionen elektrischer Anlagen. In der Schweiz wird vorsichtshalber für Orte mit Daueraufenthalt ein wesentlich tieferer Anlagegrenzwert festgelegt. Darum führt die Stadt Zürich bis zu den Sommerferien in öffentlichen Gebäuden, Schulanlagen, Kindergärten differenzierte Bestandesaufnahmen durch. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem Sanierungsprogramm in der 2. Jahreshälfte bekannt gegeben.

Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung
Die Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV), welche Menschen vor schädlichen elektromagnetischen Feldern schützen soll, gilt für elektrische Anlagen wie z.B. Transformatorenstationen, Unterwerke, Eisenbahnen und Strassenbahnen, Mobilfunksendeanlagen, Hausinstallationen usw. Der Immissionsgrenzwert für das Magnetfeld (100 Mikrotesla bei 50 Herz) ist international gültig und wird von allen Anlagen deutlich unterschritten. Zusätzlich wurde in der Schweiz aus Vorsorgegründen ein wesentlich tieferer Anlagegrenzwert von 1 Mikrotesla festgelegt, der an Orten mit regelmässigem länger dauerndem Personenaufenthalt (> 4 Stunden pro Tag) einzuhalten ist. Für diesen gilt eine Sanierungsfrist von mindestens fünf Jahren ab Erlass der Ausführungsvorschriften des Bundes (voraussichtlich 2. Hälfte 2003). Zuständig für die Einhaltung der NISV bei der städtischen Energieversorgung ist das ewz als Anlagenbesitzer. Es überprüft die Anlagen in öffentlichen Gebäuden zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich, der Eigentümerin der Bauten.

Transformatorenstationen
Untersucht werden insbesondere die Transformatorenstationen der öffentlichen Elektrizitätsversorgung, von denen rund 50 in Schulanlagen, Kindergärten und Horten liegen. Die Aufnahmen vor Ort werden nun bis zu den Sommerferien durchgeführt. Wegen der langen Lebensdauer der Stationen ist mit Sanierungen zu rechnen. Diese erfolgen entweder durch Massnahmen an der elektrischen Ausrüstung oder durch bauseitige Abschirmung des Magnetfeldes. Letztere müssen auf die Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten an den Gebäuden abgestimmt werden. Schon vor der Sanierung kann die allfällig auftretende Belastung durch betriebliche Massnahmen des ewz am Versorgungsnetz oder auf Seiten der Nutzer reduziert werden.

Weiteres Vorgehen
Falls die Messungen vor Ort zeigen sollten, dass der Anlagegrenzwert überschritten ist, werden zwischen Immobilien-Bewirtschaftung und Nutzern die nötigen Massnahmen abgesprochen. Das ewz und die Immobilien-Bewirtschaftung erarbeiten ein Sanierungsprogramm. Bereits in diesem Jahr werden anhand von Pilot-Sanierungen erste Erfahrungen gesammelt.

Amt für Hochbauten Interner Link: Amt für Hochbauten
Hochbaudepartement der Stadt Zürich Interner Link: Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Weitere Links
Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005 Interner Link: Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005
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Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002 Interner Link: Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002
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