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16. April 2003: Kinderärztinnen, Kinderärzte und Schulärztlicher Dienst der Stadt Zürich: Zunahme von Masern - was ist zu tun? |
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Seit Beginn des Jahres häufen sich die Masernfälle in der Schweiz. Besonders betroffen sind das Wallis, der Kanton Schwyz sowie der Kanton und mit ihm die Stadt Zürich, wo bisher 13 Fälle gemeldet wurden. Dies ist 3 Mal mehr als in den vergangenen Jahren. Obwohl Masern meldepflichtig sind, ist die Zahl der tatsächlichen Fälle erfahrungsgemäss etwa 3 bis 4 Mal höher als die der gemeldeten, da nicht alle Betroffenen die Ärztin oder den Arzt aufsuchen.
Masern ist eine Kinderkrankheit, d.h. es sind vor allem Kinder, die erkranken und die relativ ansteckende Erkrankung weiter verbreiten. Auch bei den aktuell gemeldeten Fällen handelt es sich zu 80% um meist ungeimpfte Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
In den letzten Jahren traten infolge ungenügender Durchimpfung in verschiedenen europäischen Ländern Masernepidemien auf. In Süditalien starben 4 von ca. 20'000 Erkrankten, 13 litten an einer Hirnentzündung, welche in der Regel zu bleibenden Behinderungen führt. In Holland starben 3 von 3000 Erkrankten. In einem von 1000 Masernfällen muss also mit schwerwiegenden oder gar tödlichen Folgen gerechnet werden.
Leider liegt in der Schweiz der Durchimpfungsgrad vielerorts deutlich unter den 95%, die eine Masernausbreitung verhindern würden. In der Stadt Zürich beispielsweise sind bei Schuleintritt nicht ganz 80% der Kinder gegen Masern mindestens einmal geimpft, lediglich 30% haben die zweimalige Maserimpfung, welche im offiziellen Impfplan empfohlen wird. Ungeimpfte müssen also damit rechnen, dass sich das Masernvirus in Zürich recht gut verbreiten kann und auch sie sich anstecken können.
Was ist zu tun?
Die Masernimpfung in Kombination mit Mumps und Röteln (MMR) bewirkt einen sehr guten (lebenslangen) Schutz und zeigt nur sehr selten ernsthafte Nebenwirkungen. Die zweimalige Impfung sollte wenn möglich im frühen Kindesalter erfolgen, wo die meisten Erkrankungen auftreten. Die Impfung kann aber jederzeit nachgeholt werden und auch junge nicht geimpfte Erwachsene oder solche, die nicht sicher an Masern erkrankten, sollten eine Impfung in Erwägung ziehen, insbesondere, wenn sie mit Kindern arbeiten. Die Impfung kann auch noch innerhalb 72 Stunden nach Kontakt mit einem Masernpatienten einen gewissen Schutz verleihen. Die Kinderärztinnen und Kinderärzte der Stadt Zürich sowie der Schulärztliche Dienst der Stadt Zürich empfehlen den Eltern den Impfstatus ihrer Kinder zu überprüfen und nötige Impfungen bei der Kinderärztin/-arzt oder Hausärztin/-arzt nachzuholen. Ergänzend zu diesem Angebot bietet der schulärztliche Dienst Schul- und Kindergartenkindern auf Anfrage diese Impfungen in den Zweigstellen an.
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