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Medienmitteilung vom 25. April 2002
Stellungnahme des Sozialdepartements
Zum Abschluss der Strafuntersuchung im Falle
des Todes eines Neugeborenen vor der K & A Seilergraben
Das Sozialdepartement der Stadt Zürich nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die Bezirksanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen Mitarbeiterinnen des Sozialdepartements im Falle des Todes des Neugeborenen vor der Kontakt- und Anlaufstelle Seilergraben eingestellt hat. Damit ist von unabhängiger Seite ein Mitverschulden von Mitarbeitenden des Sozialdepartements am Tod des Säuglings geprüft und klar verneint worden.
In der Einstellungsverfügung wird festgestellt, dass die Kindstötung durch die Klientin für die Mitarbeiterinnen des Sozialdepartements nicht voraussehbar war und wahrscheinlich selbst bei Veranlassung einer Überführung der Klientin in ein Spital sich nicht hätte verhindern lassen. Allerdings hat der Bezirksanwalt bemängelt, dass bezüglich der Problematik beim Zusammenfallen von Schwangerschaft und Drogenabhängigkeit für die Mitarbeitenden der Kontakt- und Anlaufstellen keine internen Weisungen und Richtlinien bestehen.
In den niederschwelligen, auf Überlebenshilfe konzentrierten und auf freiwilliger Inanspruchnahme basierenden Angeboten der Drogenhilfe werden sich die Risiken derartiger Extremsituationen selbst bei Vorliegen und Befolgung interner Richtlinien auch in Zukunft nicht vollumfänglich kontrollieren und absichern lassen.
Obwohl Schwangerschaften bei K&A-Klientinnen in der Vergangenheit sehr selten waren (ca. 1 Fall alle 1-2 Jahre), wird dieser Thematik in der Ambulanten Drogenhilfe aber aufgrund des Vorfalls eine noch höhere Priorität eingeräumt. Ein Veranstaltungszyklus zum Thema Schwangerschaft und Elternschaft in der niederschwelligen Drogenhilfe vertieft das Fachwissen in diesem Themenbereich und hilft, Drogenhilfe, Gynäkologie, Geburtshilfe und Kinderbetreuung besser zu vernetzen. Mitarbeitende der Kontakt- und Anlaufstellen, die Kontakt zu schwangeren Klientinnen haben, sind zukünftig angewiesen, sich zusammen mit einem intern gebildeten Spezialteam in Fallbesprechungen zu beraten. Das Spezialteam koordiniert die Kontakte nach innen und aussen.
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