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Medienmitteilung vom 20. Juli 2001

Mit 30 hat man Rechtsvortritt

In den bis heute eingeführten 115 Tempo-30-Zonen in der Stadt Zürich gilt generell Rechtsvortritt, die Stopp-Signale sind entfernt. Um den Rechtsvortritt noch besser zu verankern, folgt in den nächsten Wochen eine Plakataktion.

Bereits seit zwei Jahren haben sich die Verkehrsteilnehmenden an die Neuerung des Rechtsvortritts gewöhnt. Die Regelung ist ganz einfach: "Wer von rechts kommt, hat Vortritt!" Um die Aufmerksamkeit an besonders neuralgischen Kreuzungen zu erhöhen, mahnen auf der Strasse aufgemalte weisse Querbalken (sog "optische Bremsen") zu besonderer Vorsicht. Diese "optischen Bremsen" bewirken, dass Fahrzeuglenkende unbewusst ihre Geschwindigkeit verlangsamen. Wer aber schon mit 30 Stundenkilometern in einer Tempo-30-Zone unterwegs ist, ist nicht nur ein bewusster Verkehrsteilnehmer oder eine bewusste Verkehrsteilnehmerin, sondern hat auch die Übersicht über das Verkehrsgeschehen. Den Rechtsvortritt gewähren ist in diesem Fall kein Problem. Beobachtungen an verschiedenen Orten haben gezeigt, dass sich eine Vielzahl der Verkehrsteilnehmenden gut an diese Verkehrsordnung gewöhnt hat. Wo Probleme entstehen, ist dies in der Regel darauf zurück zu führen, dass noch zu schnell gefahren wird, vor allem in Kreuzungsbereichen. Um den Rechtsvortritt noch besser zu verankern, werden in den nächsten Wochen Plakate darauf aufmerksam machen: Mit 30 hat man Rechtsvortritt.

 

 Tiefbau- und Entsorgungsdepartement

 Tempo 30

 

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