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Medienmitteilung vom 24. Juli 2002

Stadträtliche Quartierverträglichkeitsstrategie zeigt erste Wirkungen

Vertreter aller an der Quartierverträglichkeitsstrategie beteiligten Departemente (Konsultativorgan) nahmen kürzlich eine erste Zwischenbilanz vor, bei der die Wirksamkeit der im Frühjahr vom Stadtrat beschlossenen Massnahmen überprüft werden sollte. Dabei zeigte sich, dass die zuständige Verwaltungspolizei grossen Wert auf die Einhaltung der beschlossenen Regeln legt und die Mehrzahl der VeranstalterInnen sich daran halten. Vor Ende des Sommers kann jedoch nicht umfassend über konkrete Erfahrungen berichtet werden.

Zur Erinnerung: Mit Beschluss vom 11. Juli 2001 erliess der Stadtrat eine Strategie zur Quartierverträglichkeit von Veranstaltungen mit dem Ziel, ein Optimum zwischen den Ruhebedürfnissen der Bevölkerung einerseits und dem Bedürfnis nach einer lebendigen Stadt andererseits zu erreichen. Eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitete im Anschluss konkrete Massnahmen zur Umsetzung der Strategie. Das Konsultativorgan mit Vertreterinnen und Vertretern aller Departemente kontrolliert die Umsetzung und erstattet dem Stadtrat Bericht.

Die wichtigsten Massnahmen

  • Pro Örtlichkeit und Jahr sollen nicht mehr als vier Veranstaltungen durchgeführt werden können.
  • In reinen Wohngebieten wird die Maximalzahl auf zwei Veranstaltungen pro Jahr beschränkt.
  • In Waldgebieten, von Waldgebieten umschlossenen Freihaltezonen und weiteren sensitiven Gebieten werden nur in Ausnahmefällen Veranstaltungen bewilligt.
  • Bei dreitägigen Festveranstaltungen soll das Fest an einem Tag spätestens um 22.00 Uhr beendet werden.
  • Neben den 24 Grossveranstaltungen, die jährlich stattfinden, sollen in der Regel zwei temporäre Grossveranstaltungen pro Jahr bewilligt werden können.
  • Wiederkehrende Veranstaltungen bleiben grundsätzlich im heutigen zeitlichen und räumlichen Rahmen.
  • Bei der Planung von Grossveranstaltungen wird als Ziel ein veranstaltungsfreies Wochenende pro Quartier und Monat angestrebt.
  • Das Konsultativorgan beurteilt zu Handen des Stadtrates Gesuche für neue geplante Grossveranstaltungen.
  • Die Sperrung der Quaibrücke für den Verkehr wird in Zukunft restriktiver gehandhabt, da jeweils der öffentliche und der private Verkehr weiträumig beeinträchtigt werden.
  • Die Veranstalterinnen und Veranstalter werden vermehrt in die Verantwortung für Lärmimmissionen, Verkehr und Sicherheit eingebunden (Mitarbeit an Lärm-, Verkehrs- und Sicherheitskonzepten sowie Information der Bevölkerung).

Zwischenbilanz des Konsultativorgans
Konkrete Erfahrungen über die Wirkungen des Massnahmenplans liegen noch nicht vor, da die meisten der geplanten Grossveranstaltungen noch bevorstehen. Klar ist jedoch, dass die für entsprechende Bewilligungen zuständige Verwaltungspolizei nur bereits im Vorjahr (oder früher) geplante Veranstaltungen bewilligte und (ausser bei Open Air Kinos) keine zeitliche Ausdehnung zuliess. Die Veranstaltenden wurden zudem angewiesen, die betroffene Bevölkerung zu informieren und Sorgentelefone einzurichten.

Die Interessen von Grossveranstaltenden und Wohnbevölkerung widersprechen sich oft. Der Stadtrat muss deshalb immer wieder Interessenabwägungen vornehmen. Erschwert werden solche stadträtlichen Entscheide durch oft starke Lobbies aus Politik und Wirtschaft, die sich für die Umgehung der Richtlinien einsetzen (z.B. Ausdehnung der Anzahl oder Dauer von Veranstaltungen).

Neue Gesuche für 2003 und 2004
Das Konsultativorgan beschäftigte sich auch mit Veranstaltungen, die erst im nächsten Jahr geplant sind:

  • Dazu gehört zum Beispiel der Christopher-Street-Day. Er soll gemäss Vorstellungen der Veranstalter zur dreitägigen Party werden. Das Konsultativorgan stimmte einem Brunch am Sonntag auf dem Kasernenareal ohne Beschallung zu.
  • Für das Jahr 2004 liegt ein Gesuch für ein grosses Musical mit Tieren im Albisgüetli vor. Wegen der bereits starken Lärmbelastung der Quartierbevölkerung empfiehlt das Konsultativorgan eine Verlegung ausserhalb der Stadt. Die Veranstalter werden bei der Suche entsprechender Alternativstandorte unterstützt.
  • Ab 2003 kann auf der Allmend wegen der Baustelle Uetlibergtunnel bis mindestens 2008 kein Weihnachtszirkus mehr durchgeführt werden.

Es ist das erklärte Ziel des Konsultativorgans, die beschlossenen Massnahmen konsequent um- und durchzusetzen. Eine überwiegende Mehrheit der Veranstaltenden nimmt die neuen Regelungsvorschriften der Stadt positiv auf. Bei Grossveranstaltenden stellt die üblicherweise langfristige Planung zur Zeit noch ein Hindernis bei der Umsetzung dar, das aber mittelfristig überwunden werden kann.

 

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