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Medienmitteilung vom 18. Juli 2002

Keine Gebühren für Quartiervereine

Der Stadtrat hat entschieden, dass für Festveranstaltungen, die von Quartier- und anderen in einem Stadtquartier beheimateten Vereinen organisiert werden, keine Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes mehr erhoben werden. Rein kommerzielle Anlässe bleiben weiterhin gebührenpflichtig.

Quartierfeste, die im Sinne eines soziokulturellen Engagements zur Belebung von Stadtquartieren von Quartiervereinen organisiert werden, haben keine Gebühren mehr zu bezahlen. Diese Lösung, die kürzlich vom Stadtrat beschlossen wurde, gilt auch für andere Vereine, die im Quartier beheimatet und für die Quartierbevölkerung tätig sind.

Kostenpflichtig bleiben rein kommerzielle Anlässe, zu denen auch Schaustellungen und Verkaufstätigkeiten von Marktfahrenden gezählt werden. Die Gebühren betragen für in diesem Sinne kommerzielle Veranstaltungen je nach Zone von einem bis zehn Franken pro Quadratmeter.

Der Stadtrat hat das Polizeidepartement beauftragt, die notwendigen Änderungen der Richtlinien zur Überlassung von öffentlichem Grund für Festveranstaltungen und der dazu gehörenden Gebührenordnung zu erarbeiten.

Diese Lösung ist das Resultat der partnerschaftlichen Verhandlungen zwischen den Quartiervereinen und dem Stadtrat.

 Polizeidepartement

 Stadtpolizei

 

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