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Medienmitteilung vom 20. September 2001

Das neue Krippen-Finanzierungsmodell - das Sozialdepartement nimmt Stellung

Im Mai 2001 hat der Stadtrat dem Gemeinderat einen Rahmenkredit von 25 Millionen Franken für Beiträge an private ausserschulische Kindertagesstätten beantragt. Mit dieser Vorlage soll ein markanter quantitativer Ausbau an Krippenplätzen erfolgen; gleichzeitig sollen die verschiedenen bestehenden Finanzierungsmodelle vereinheitlicht werden und es soll eine Grundlage geschaffen werden, damit das bestehende Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten künftig bedarfsgerecht weiter entwickelt werden kann.

Der Antrag an den Gemeinderat ist bis jetzt weitgehend unbestritten, im Gegensatz zu den Ausführungsbestimmungen, die der Stadtrat gleichzeitig in die Vernehmlassung geschickt hat. Diese haben bei den betroffenen Einrichtungen und weiteren interessierten Kreisen eine breite und kontroverse Diskussion ausgelöst. Wie oft bei einer Änderung einer bestehenden Regelung haben das neue Finanzierungsmodell und seine Berechnungsgrundlagen bei vielen privaten Trägern Verunsicherung ausgelöst.

Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Stadtrat beschlossen, die Ausführungsbestimmungen in fünf Punkten anzupassen:

  • Der Normbeitrag für die Berechnung der Beiträge wird von 66 auf 68 Franken erhöht.
  • Das für die Anrechnung von Säuglingen massgebliche Alter wird von 12 auf 18 Monate heraufgesetzt.
  • Die Anrechnung für Kinder im Kindergartenalter wird von 50% auf 80% erhöht.
  • Der Maximalbetrag für die anrechenbaren Raumkosten beträgt statt 2'500 Franken neu 3'000 Franken jährlich.
  • Als Beitrag zur Behebung des Mangels an ausgebildetem Personal gewährt die Stadt den Einrichtungen neu einen jährlichen Beitrag von 3'000 Franken pro Ausbildungsplatz.

Ausserdem hat der Stadtrat beschlossen, eine Fachkommission einzusetzen, welche die Einführung des neuen Modells begleitet und - wenn nötig - Massnahmen zur Sicherung der Qualität erarbeitet.

Das Sozialdepartement ist überzeugt, dass damit die Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Ausbau des Angebots an vorschulischen Betreuungsplätzen vorhanden sind. In über 80 Kontraktverhandlungen konnten einvernehmliche Lösungen mit den Trägerschaften gefunden werden. Wenn der Gemeinderat der Vorlage zustimmt, bedeutet dies einen entscheidenden Schritt für die Kinderbetreuung in der Stadt Zürich - im Interesse der sozialen Integration der Kinder und Eltern, aber auch des Wirtschaftsstandorts Zürich.

Der Vergleich mit anderen Städten, z.B. Winterthur, zeigt, dass Zürich damit über ein quantitativ und qualitativ gut ausgebautes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen verfügt.

 Sozialdepartement

 pdf-Dokumentation zum downloaden (27 KB)

 

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