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Medienmitteilung vom 20. März 2002
Sexkino in Oerlikon
Die Baubewilligung für das Sexkino an der Franklinstrasse 9 in Zürich Oerlikon ist rechtskräftig. Sofern eine gültige Betriebsbewilligung für Kinos vorliegt, kann die Eröffnung des Sexkinos mit den Mitteln des öffentlichen Rechts nicht verhindert werden. Die Stadt Zürich ist Eigentümerin von zwei an das Grundstück mit dem geplanten Kino angrenzenden Parzellen und besitzt auf diesen ein Servitut. Sie bereitet deshalb zivilrechtliche Schritte gegen die Einrichtung und den Betrieb des Kinos vor.
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Informationstelle
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