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Medienmitteilung vom 7. September 2001
Rekurs gegen Baubewilligung am Kreuzplatz abgewiesen
Am 19. Dezember 2000 erteilte die Bausektion der Stadt Zürich der Eigentümergruppe Kreuzplatz die Bewilligung für einen Neubau mit Restaurant-, Laden-, Büro- und Praxisräumen sowie 23 Wohnungen am Kreuzplatz. Gegen diese Baubewilligung hat der Zürcher Heimatschutz Rekurs eingelegt.
Nachdem bereits vor einer Woche die Festsetzung einer Wohnzone W5 für fünfgeschossige Bauweise am Kreuzplatz in Kraft gesetzt worden ist, hat nun die Baurekurskommission I des Kantons Zürich den Rekurs des Heimatschutzes gegen die Baubewilligung in allen Punkten abgewiesen. Sofern gegen diesen Entscheid nicht Beschwerde eingereicht wird, liegt damit für das Neubauprojekt, auf welches sich am Runden Tisch Quartiervereine, Quartierparteien, Bauherrschaft und Stadtverwaltung geeinigt hatten, eine rechtskräftige Bewilligung vor.
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Vorsteher
Dr. Elmar Ledergerber
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