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Medienmitteilung vom 1. Oktober 2002

Neue Ausbildung zur gelernten Hauspflegerin /
zum gelernten Hauspfleger

Das neue Berufsbildungsgesetz ermöglicht es Jugendlichen, direkt nach der obligatorischen Schulzeit, also bereits mit 16 Jahren, eine Ausbildung in den Gesundheitsberufen zu beginnen. Die SGZ Schule für Berufe im Gesundheitswesen, die zum Amt für Krankenheime der Stadt Zürich gehört, reagiert auf diese Veränderung mit der Umstrukturierung und Neugewichtung ihrer Hauspflege-Ausbildung. 

Die „Gelernte Hauspflegerin“/der „gelernte Hauspfleger“, so lautet die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, ist dort im Einsatz, wo Menschen zuhause Hilfe brauchen. Die Tätigkeit umfasst neben der Betreuung auch Pflege und hauswirtschaftliche Hilfe. Viel Engagement und Fingerspitzengefühl sind gefragt, aber auch Flexibilität, sind doch Einsätze bei Betagten, Behinderten und Familien mit Kindern über unterschiedlichste Zeitspannen gefordert. „Der ganze Mensch samt seinem Umfeld fordert von der Hauspflegerin/dem Hauspfleger Kopf, Hand und Herz gleichermassen“, so umschreibt es die Ausbildungsbroschüre der SGZ.

Ab August 2003 bietet die SGZ die Ausbildung Hauspflege neu als dreijährige Berufslehre an. Sie erfolgt nach einem degressiven Schulmodell, was bedeutet, dass sich der theoretische Unterricht von Lehrjahr zu Lehrjahr zugunsten der Ausbildung in der Praxis verringert. Die Praktikumsplätze wechseln zwischen Spitexeinsätzen, Krankenheimen und anderen sozialen Institutionen. Die Unterrichtsinhalte werden den aktuellen Spitexbedürfnissen angepasst und in den Bereichen Pflege, Betreuung und Berufskunde sowie Informatik ausgebaut. 

AbsolventInnen der Ausbildung schliessen ihre Berufslehre mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis „Gelernte Hauspflegerin/Gelernter Hauspfleger“ ab. Ausserdem besteht die Möglichkeit, in einem Zusatzjahr die Berufsmatura zu erwerben.

 SGZ Schule für Berufe im Gesundheitswesen

 Amt für Krankenheime

 Gesundheits- und Umweltdepartement

 
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