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Medienmitteilung vom 4. September 2001

www.gleichstellungsgesetz.ch

Eine Dokumentation der Entscheide nach Gleichstellungsgesetz im Kanton Zürich

Ab sofort ist unter www.gleichstellungsgesetz.ch eine Sammlung von 57 Verfahren zur Diskriminierung im Erwerbsleben zu finden. Die Konfliktfälle, teils aussergerichtlich geschlichtet, teils gerichtlich entschieden, basieren alle auf dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit.

Die Sammlung ist einzigartig für die gesamte Schweiz und wird laufend aktualisiert.

Die vier Gleichstellungsbüros im Kanton Zürich dokumentieren damit die Rechtsprechung zum Gleichstellungsgesetz, das vor fünf Jahren in Kraft trat.

Die Fälle wurden von einer Juristin recherchiert und von einer Journalistin bearbeitet. So bietet die umfassende, übersichtliche und gut lesbare Dokumentation eine unverzichtbare Orientierungshilfe für Personalverantwortliche und Führungskräfte, JuristInnen, Rechtsberatungsstellen, ArbeitnehmerInnen und Medienschaffende.

Jedem dokumentierten Fall ist der Stand des Verfahrens, die Verfahrensgeschichte und eine Kurzzusammenfassung vorangestellt. Erwägungen der involvierten Instanzen sind ausführlich wiedergegeben.

Die Fälle sind u. a. geordnet nach Stichworten, die Bezug auf die massgeblichen Gesetzesartikel nehmen und nach Branche, in der der Konfliktfall stattfand. So erfahren Interessierte beispielweise, wie Fälle von Diskriminierung bei der Anstellung behandelt wurden oder in welchen Branchen Lohngleichheit eingeklagt wurde.

Ergänzt wird die Dokumentation mit einer Einführung ins Gleichstellungsgesetz, dem kompletten Gesetzestext sowie nützlichen Links zu Gerichten, Beratungsstellen und Urteilssammlungen.

Die Dokumentation wurde vom Bund im Rahmen der Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz unterstützt.

 www.gleichstellungsgesetz.ch

 Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann

 Präsidialdepartement

 

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