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Medienmitteilung vom 20. Juli 2001

Tempo 30: Achtung Geschwindigkeitsmessung

Tempo 30 einrichten und signalisieren allein ist bereits viel. Damit aber auch wirklich mit diesem quartierverträglichen Tempo gefahren wird, sind Kontrollen nötig. Fazit: Generell konnten die Geschwindigkeiten gesenkt werden, noch nicht überall aber genügend.

In vielen der Tempo-30-Zonen wurden Geschwindigkeitsmessungen ohne Verzeigungen vor der Einführung und danach gemacht. Um aussagekräftige Vergleiche zu erhalten, führten die Fachleute nach einem grösseren Zeitabstand 
eine zweite Messung durch. Ausgewertet wurde dann jeweils die sog. V85-Geschwindigkeit. Dabei handelt es sich um die Geschwindigkeit, welche von 85% der gemessenen Fahrzeugen unterschritten oder erreicht wird, bzw. von 15% überschritten wird. Folgende ausgewerteten Messungen (immer V85-Werte) verdeutlichen dies:

Ort 

vorher 

1. Nachmessung  2. Nachmessung
Riedhofstrasse, Höngg 51,0 km/h  36,6 km/h 39,4 km/h

Imbisbühlstrasse, Höngg

49,9 km/h  38,6 km/h  36,0 km/h

Lehenstrasse, Wipkingen

52,4 km/h 41,6 km/h   40,7 km/h

E.-Huber-Strasse, Altstetten

52,2 km/h 42,7 km/h 40,8 km/h
Nidelbadstrasse, Wollishofen   51,2 km/h  42,6 km/h  44,0 km/h
Talwiesenstrasse, Wiedikon  52,6 km/h 44,0 km/h  40,3 km/h

Die Liste liesse sich beliebig fortsetzen. Sie zeigt auf, dass nach Einführung von Tempo 30 die gefahrenen Geschwindigkeiten zwar gesenkt werden konnten, aber nicht überall im gewünschten Mass. Es gibt sogar Strassen, in denen nach der 1. Nachmessung wieder schneller gefahren wird. Es ist der feste Wille der Verantwortlichen, dass das quartierverträgliche Tempo 30 eingehalten wird. Es liegt an den Verkehrsteilnehmenden, sich an dieses Tempo zu halten. Sie verhindern damit Bussen und weitere Massnahmen in den Tempo-30-Zonen.

 

 Tiefbau- und Entsorgungsdepartement

 Tempo 30

 

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