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Medienmitteilung vom 18. Mai 2001
Zusätzliche Fussballplätze für den Breitensport in der Stadt Zürich
Aufgrund des allgemeinen Defizits an Fussballplätzen in der Stadt Zürich wurden mehrere Standorte für die dringend benötigten zusätzlichen Sportanlagen geprüft. In den Gebieten Untere Islern/Vulkanstrasse, Dunkelhölzli/Altstetten, Gugel/Anwandel und Im Grund/Hönggerberg sind neue Fussballplätze vorgesehen. Dazu sollen im Rahmen der Revision der BZO zusätzliche Erholungszonen für offene Sport- und Freizeitanlagen ausgeschieden werden.
Die Fussballplätze in der Stadt Zürich sind zur Zeit stark überbelastet. Ein Grund für diese Überbelastung ist das allgemeine Defizit an Fussballplätzen. Die Situation wird zusätzlich verschärft, indem aufgrund des vorgesehenen Stadion-Neubauprojektes beim Hardturm ein Ersatzstandort für diese Fussballplätze benötigt wird.
In Zusammenarbeit mit dem Gartenbau- und Landschaftsamt und dem Sportamt wurden mehrere Standorte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen geprüft. In folgenden vier Gebieten sieht die BZO-Vorlage (Revision Teil V) vor, Sportplätze zu erstellen:
Untere Islern / Vulkanstrasse
Auf dem Gebiet Untere Islern, das heute als Familiengarten-Areal dient, sind neue Fussballplätze geplant. Für die wegfallenden Familiengärten konnte ein attraktiver Ersatzstandort in Schlieren gefunden werden.
Dunkelhölzli / Altstetten Im Gebiet Dunkelhölzli in Altstetten könnte eine zusätzliche Sportanlage für den Breitensport ("Quartierfussball") realisiert werden. Das angrenzende Biotop wird von einer zukünftigen Sportanlage nicht tangiert.
Im Grund / Hönggerberg Das flache Gebiet Im Grund an der Emil Klöti-Strasse eignet sich gut für die Erstellung von zusätzlichen Quartier-Fussballplätzen und bildet zusammen mit der westlich angrenzenden Sportanlage Hönggerber ein zusammenhängendes Erholungsgebiet.
Gugel/Anwandel Im Rahmen der BZO-Revision ist auch geplant, das Gebiet Gugel/Anwandel teilweise der Erholungszone zuzuweisen. Damit könnte das für weitere Sportplätze benötigte Land bereitgesellt werden.
Mit der Ausscheidung von Erholungszonen E1 für offene Sport- und Freizeitanlagen soll im Rahmen der Revisionsvorlage Teil V der BZO die zonenrechtliche Grundlage für die Realisierung der dringend benötigten Fussballplätze geschaffen werden. Der Stadtrat hat beschlossen, dem Gemeinderat die entsprechende Änderung des Zonenplanes zu beantragen.
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Vorsteher
Dr. Elmar Ledergerber
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