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Medienmitteilung vom 27. April 2001

"Qualifikation: Flexibel"

Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich präsentiert Resultate einer Untersuchung zu flexibler Arbeit im Niedriglohnbereich 
Kommen flexible Arbeitsformen Frauen besonders entgegen? 
Eine aktuelle Untersuchung des Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann in sieben Firmen der Stadt Zürich hinterfragt diese Annahme, zumindest was den Niedriglohnbereich betrifft. 
"Flexible Arbeit" ist für die betroffenen Beschäftigten ein Balanceakt zwischen Einkommenssicherheit einerseits und Zeitsouveränität andererseits. Im Niedriglohnbereich wird er zur Existenzfrage. Für Frauen und Männer bedeutet er vor dem Hintergrund unterschiedlicher sozialer Rollen und Lebensformen nicht dasselbe.
Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich ist den Vorteilen, Risiken und Chancen flexibilisierter Arbeitsformen in einer explorativen Untersuchung in sieben Firmen nachgegangen. Befragt wurden Firmenleitungen, Personalverantwortliche und Mitarbeitende aus Reinigungsunternehmen, Gastgewerbebetrieben und Detailhandelsgeschäften. Erstmals liegen damit detaillierte Daten zum Thema Flexibilität und Gleichstellung im Niedriglohnbereich vor, unterstützt von differenzierten Aussagen von MitarbeiterInnen und Firmenvertretenden. 

Die in Form einer Broschüre vorliegenden Resultate zeigen zunächst die Vielfalt der Motive auf, die Frauen und Männer in "flexible" Arbeitsverhältnisse führen. Die familiäre Rollenteilung ist oft ein Motiv für die Wahl einer "flexiblen" Beschäftigung. Klischees über die Einkommens- und Zeitbedürfnisse dieser Beschäftigten sind jedoch fehl am Platz. So konnte im Rahmen der Untersuchung anhand einer soziodemographischen Erhebung bei rund 300 Mitarbeitenden aufgezeigt werden, dass immerhin ein Drittel der befragten Frauen Allein- oder Hauptverdienerinnen eines Haushalts sind. Fast die Hälfte von diesen ernährt von ihrem Einkommen mehr als eine Person und ist damit dringend auf einen existenzsichernden Lohn angewiesen. 
Bekanntes zeigte sich bei der Verteilung der Stellenvolumen auf die Geschlechter. Auch in flexibilisierten Arbeitsbereichen haben Männer deutlich häufiger Vollzeitstellen inne als Frauen (46% gegenüber 35%). Hierbei scheint die fälschliche Annahme der ArbeitgeberInnen mitzuspielen, dass Frauen nicht auf existenzsichernde Erwerbsarbeit angewiesen sind. Ein weiterer Grund sind geschlechtsspezifische Arbeitszuteilungen, etwa wenn als Hauswarte oder in der Küche von Gastgewerbebetrieben nur Männer eingesetzt werden.
Die geschlechtsspezifische Verteilung von Arbeitspensen kann sich im Niedriglohnbereich ohne entsprechende Gleichstellungsmassnahmen besonders prekär auf die soziale Sicherheit auswirken. Mehrere der beteiligten Betriebe beschreiten hier progressive Wege, die sich deutlich zugunsten der Frauen auswirken - etwa wenn Pensionskassenregelungen über das gesetzliche Minimum hinausgehen oder fortschrittliche Mutterschaftsregelungen getroffen werden.

"Das 'ideale' gleichstellungsgerechte Modell flexibler Arbeit gibt es nicht", stellen die Autorinnen der Untersuchung in ihren Schlussfolgerungen fest. Wichtig ist, dass die vertragliche Gestaltung verschiedener Einsatz- und Entlöhnungsformen der Vielfalt der Lebenshintergründe von Frauen und Männern Rechnung trägt, so dass Arbeitgebende wie Arbeitnehmende davon profitieren. Gefordert werden sodann adäquate, nachhaltige Sozialversicherungsleistungen, die Eröffnung beruflicher Perspektiven auch für Beschäftigte im Niedriglohnbereich sowie die Unterstützung von Mitarbeitenden bei der Organisation von Betreuungspflichten. Die hohe Bereitschaft zu Flexibilität und Selbstorganisation, die gerade Frauen zugunsten ihrer ArbeitgeberInnen oft an den Tag legen, muss als Qualität und als Leistung anerkannt und entsprechend honoriert werden.
Bei den beteiligten Firmen hat die Untersuchung bereits einzelne unmittelbare Korrekturen von unbefriedigenden Sozialversicherungs-, Weiterbildungs- oder Einsatzregelungen bewirkt. Davon erhoffen sich die Initiantinnen des Projekts eine Signalwirkung auf weitere Firmen.

Im Hinblick auf die weitere Umsetzung der Resultate wird das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich nun im Rahmen von Hearings mit ArbeitgeberInnen-Organisationen, Gewerkschaften, Personal- und Ausbildungsfachleuten die Untersuchungsergebnisse diskutieren und Massnahmen zur Verbesserung der Situation entwickeln. 

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