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Medienmitteilung vom 18.12.2000

ewz braucht grösseren Handlungsspielraum

An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2000 hat der Zürcher Stadtrat wichtige Entscheide über die Zukunft des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) getroffen. Er hat ein Massnahmenpaket geschnürt mit dem Ziel, dem Unternehmen kurz- und auch längerfristig mehr Handlungsspielraum zu geben. Das ewz ist dringend darauf angewiesen, denn in der Zwischenzeit ist die Strommarktöffnung auch in der Schweiz beschlossene Sache.

Der Kampf beginnt
Am 18. Juni dieses Jahres haben die Zürcher Stimmberechtigten die Ausgliederung des ewz aus der Stadtverwaltung abgelehnt. Die Öffnung des Strommarktes ist in der Zwischenzeit aber auf eidgenössischer Ebene durch die Verabschiedung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) beschlossen worden. Das ewz braucht dringend einen grösseren Handlungsspielraum, um im harten Kampf um die Kundinnen und Kunden mit gleich langen Spiessen kämpfen zu können wie die Konkurrenz. Der Stadtrat hat in der vergangenen Woche über das weitere Vorgehen in Sachen ewz entschieden und sich dabei auf vier Schwerpunkte geeinigt.

Vier Massnahmen-Schwerpunkte

  • Erstens stärkt sich das ewz durch Kooperationen in den Bereichen Übertragung, Grosshandel sowie Markt und Kunden. Diese Entwicklung hat das ewz bereits eingeleitet, indem es beispielsweise mit der international tätigen Stromhandelsgesellschaft Enron AG eine Kooperation eingegangen ist. Weiter hat es zusammen mit andern Stadtwerken die Swiss Citypower AG und mit weiteren Werken die Swiss Mountain Power AG gegründet.
  • Der zweite Schwerpunkt ist die Umstellung auf eine Profitcenterorganisation. Das heisst, dass ab 1. Januar 2001 die interne Verantwortung auf die einzelnen Geschäftsfelder Stromproduktion, Energiehandel, Übertragungsnetz, Verteilnetz sowie Markt und Kunden aufgeteilt wird. Diese Organisationsform kommt der ursprünglich geplanten Aktiengesellschaft mit Holdingstruktur relativ nahe. Gegen aussen tritt aber immer noch das ewz bzw. die Stadt Zürich als Geschäftspartner auf.
  • Zum Dritten will der Stadtrat den zuständigen Organen möglichst rasch drei Sofortmassnahmen zur Beschlussfassung vorlegen, nämlich die Gründung einer Handels AG, die Ausweitung der stadträtlichen Kompetenz bei der Genehmigung von Stromlieferverträgen sowie die Erteilung eines Leistungsauftrages an das ewz im Bereich Energiedienstleistungen mit der Bewilligung eines dafür notwendigen Rahmenkredites.
  • Schliesslich will der Stadtrat noch vor den Sommerferien 2001 dem Parlament eine neue Vorlage zur Überführung des ewz von einer städtischen Dienstabteilung in eine Aktiengesellschaft unterbreiten. Im Gegensatz zur knapp abgelehnten Vorlage soll das Verteilnetz künftig bei der Stadt bleiben. Mit diesem Zugeständnis an die damaligen Hauptgegner der Ausgliederung hofft der Stadtrat, die Basis für eine politisch tragfähige Lösung zu schaffen und das Geschäft wenn möglich noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung bringen zu können.

DEPARTEMENT DER INDUSTRIELLEN BETRIEBE
Dr. Thomas Wagner, Stadtrat

 
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