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Medienmitteilung vom 20. Juli 2001
Tempo 30: Der Bussenkatalog
In den Tempo-30-Zonen werden nicht nur die Geschwindigkeiten gemessen, es wird wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen auch gebüsst. Und das kann durchaus ins gute Tuch gehen.
Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30-Zonen gehören für die Stadtpolizei zur täglichen Routine. Denn wo eine Vorschrift vorhanden ist, gilt es auch, ihr Nachachtung zu verschaffen. Es empfiehlt sich für alle Verkehrsteilnehmenden, nur schon dem eigenen Geldbeutel zu Liebe, nie schneller als mit 30 zu fahren. Wer sich darüber hinwegsetzt und dabei erwischt wird, den kann es unter Umständen sehr teuer zu stehen kommen bis hin zum Führerausweisentzug.
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30: |
um 1- 5 km/h |
40 Franken |
um 6-10 km/h |
120 Franken |
um 11-15 km/h |
250 Franken |
um mehr als 15 km/h |
Verzeigung (Busse und Verfahrenskosten, evtl. Administrativmassnahme, d. h. Führerausweisentzug)
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