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Medienmitteilung vom 14. Februar 2000

Neue, zukunftsweisende Bezahlung der Steuern

Steueramt der Stadt Zürich beschreitet Neuland

Dieser Tage haben die Steuerpflichtigen der Stadt Zürich zwar keine Rechnung, dafür aber per Post eine "Zahlungsempfehlung" für die Steuern 2000 erhalten. Die neue Zahlungsmöglichkeit für das Jahr 2000 ist erst durch die Einführung der Gegenwartsbesteuerung möglich geworden. Diese innovative Lösung, welche den Rahmen des bisher Üblichen sprengt, bringt allen Beteiligten - Steuerzahlenden wie Steueramt - nur Vorteile:

  • Früher wurde bei Vorauszahlungen vor dem 30. Juni kein Zins gewährt. Neu erhalten nun die Steuerzahlenden auf sämtliche Vorauszahlungen, die bis zum 30. September eingehen, einen Kontokorrentzins. Dieser Habenzins beträgt zur Zeit einheitliche 2 Prozent. Wie bisher wird auf allen Verzugszahlungen, die nach dem 30. September eingehen, ein Zins (Sollzins) von 2 Prozent zu Lasten des Steuerpflichtigen erhoben.
  • Der Betrag, den die Zahlungsempfehlung vorschlägt, entspricht den im Vorjahr einbezahlten Steuern. Die Steuerpflichtigen müssen sich aber nicht an diese Betragsvorgabe halten; sie können die Höhe der Vorauszahlung aufgrund ihrer Einschätzung der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation selber bestimmen. Konkret: Entweder machen die Steuerzahlenden von den Einzahlungsscheinen Gebrauch, die der Zahlungsempfehlung beiliegen, oder sie veranlassen beispielsweise bei der eigenen Bank Ratenzahlungen in frei wählbarer Höhe, oder aber sie warten mit einer Bezahlung und riskieren ab Oktober einen Sollzins von 2 Prozent. Alle Beträge, die bis zum 30. September beim Steueramt eintreffen, kommen in den Genuss von 2 Prozent Zins.
  • Während die Steuerzahlenden früher bei jeder Änderung der Steuerfaktoren mit berichtigten und à jour gebrachten Rechnungen belästigt wurden, erhalten sie neu bloss noch die jetzt verschickte einmalige Zahlungsempfehlung und nach der definitiven Einschätzung (etwa im Frühjahr 2001) die übersichtliche Schlussrechnung.
  • Wer in der vor kurzem versandten Steuererklärung (1999 B) einen Verrechnungssteueranspruch anmeldet, erhält - wie bisher schon - mit Wert (Valuta) 30. Juni eine entsprechende Gutschrift. Bei verspäteter Einreichung gilt die Valuta des Einreichedatums. Sobald der Verrechnungssteuer-Anspruch feststeht, erhalten die Steuerpflichtigen einen Kontoauszug mit den bereits getätigten Zahlungen und der Gutschrift für die Verrechnungssteuern. Mit dem dann beigelegten Blanko-Einzahlungsschein können allfällige Differenzen zum bereits entrichteten Betrag beglichen werden.
  • Für das Personal des Steueramtes bringt die neue Form der Vorauszahlung namhafte Erleichterungen. So entfallen beispielsweise die provisorischen Steuerrechnungen, dafür bleibt Zeit für die rasche Einschätzung einfacher Steuererklärungen.

Selbstverständlich sind Neuerungen dieses Ausmasses mit Kinderkrankheiten behaftet. Ebenso selbstverständlich braucht es bei solchen Neuerungen eine gewisse Angewöhnungszeit für die Kundschaft, die Steuerpflichtigen. Noch vorhandene Mängel werden vom Steueramt behoben. So soll der Zahlungsempfehlung künftig ein Blanko-Einzahlungs-schein beigelegt werden, damit die Steuerpflichtigen die Höhe ihrer Vorauszahlung ohne Umtriebe selber bestimmen können. Und: Wenn im Vorjahr nur die Personalsteuer in Rechnung gestellt wurde, so wird in Zukunft nur diese zur Vorauszahlung empfohlen. Die Personalsteuer ist die minimale Steuer, die alle zu bezahlen haben, unter anderen auch junge Leute in Ausbildung.

Mit der neuen Art der Steuerbezahlung gewinnen per Saldo alle: die Steuerpflichtigen, das kantonale und das städtische Steueramt. Das städtische Steueramt ist überzeugt, dass die jetzt noch neue Form der "Zahlungsempfehlung" - nach Behebung der Kinderkrankheiten - die optimale Steuerbezahlung der Zukunft sein wird.


Steueramt der Stadt Zürich

Kantonales Steueramt

 

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