Medienmitteilung vom 23. Juli 2001
Bericht aus der Bausektion des Stadtrates von Zürich
An ihrer Sitzung vom 13. Juli 2001 hat die Bausektion des Stadtrates von Zürich (Kathrin Martelli, Josef Estermann, Robert Neukomm), insgesamt 39 Entscheide gefällt. Dabei entschied sie über drei Gesuche für Spielcasinos in der Stadt Zürich:
ABB Immobilien AG erhielt die Baubewilligung mit Auflagen für einen Neubau "Casino" mit Spielkasino, Restaurant, Läden,Büros, Dancing und Wohnungen im Zentrum Zürich Nord, Binzmühlestrasse 120, 122, Birchstrasse 164,166,168, Armin Bollinger-Weg 1a, Max Bill-Platz 1. Die Grösse dieses Casinos verlangte nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die neue Spielbank AG erhielt eine Baubewilligung provisorisch, befristet auf 5 Jahre, für einen Casino Neubau an der Pfingstweidstrasse 100. Dieses Casino ist als Zeltkonstruktion projektiert und sollte nach Erhalt der Konzession später in die Mantelnutzung der Stadionüberbauung integriert werden.
Die Kongresshausstiftung hat zur Verweigerung vom 11. Juli 2000, welche im Rekursverfahren beim Regierungsrat hängig ist, ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht. Das Gesuch basiert auf einem neuen Verkehrsregime, worauf die Bausektion eingetreten ist. Die umweltrechtlichen Situation hat sich jedoch nicht wesentlich verändert. Aber die gesamtheitliche Betrachtungsweise unter Würdigung der verschiedenen Kriterien wie das vorbelastete urbane Zentrum, die fast optimale, bestehende und geplante öffentliche Verkehrserschliessung, die Integration bestehender Parkplätze und die Überzeugung, dass ein Casino heute zur Ausstattung eines attraktiven urbanen Zentrums gehört, hat die Bausektion bewogen, den Umbau mit Einbau eines Spielcasinos wiedererwägungsweise zu bewilligen.
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