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Medienmitteilungen des Stadtrates |
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26. Januar 2005: Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte in den Stadtspitälern unter das Arbeitsgesetz |
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Der Stadtrat hat an seiner heutigen Sitzung ein neues Reglement für die Assistenzärztinnen und -ärzte verabschiedet. Es tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2005 in Kraft. Mit dem neuen Reglement werden die Arbeitsbedin-gungen der Assistenzärztinnen und -ärzte an den Stadtspitälern Waid und Triemli an das Arbeitsgesetz angepasst.
Die Anpassung des Reglements wurde notwendig, da der Bundesrat am 7. April 2004 beschlossen hat, die Assistenzärztinnen und -ärzte der öffentlichen Spitäler ab dem 1. Januar 2005 dem Arbeitsgesetz zu unterstellen. Die Unterstellung unter das Arbeitsgesetz bringt den Assistenzärztinnen und -ärzten eine Reduktion der Arbeitszeit von bisher 52 auf 50 Stunden pro Woche. Aber auch weitere Arbeitsbedingungen sind betroffen, da das Arbeitsgesetz auch Vorschriften zu Ruhezeiten, Pausen, Pikettdienst, Nacht- und Sonntagsarbeit, etc. enthält.
Aufgrund der Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das Arbeitsgesetz wurden in den beiden Stadtspitälern rund 22 Stellen neu geschaffen. Dies führt zu jährlich wiederkehrenden Kosten von 2.6 Mio. Franken.
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