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Medienmitteilungen des Stadtrates |
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3. Februar 2005: Die neue Verfassung bringt deutliche Vorteile für Städte und Gemeinden |
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Die neue Verfassung, über die am 27. Februar abgestimmt wird, stärkt die Stellung der Städte und Gemeinden. Sie entspricht den Anforderungen einer liberalen Gesellschaft und einer sozialen Marktwirtschaft besser als die derzeitige Verfassung. Sämtliche Mitglieder des Stadtrates von Zürich empfehlen deshalb die neue Verfassung zur Annahme.
Jede Verfassung setzt Normen und Richtlinien, die über Jahrzehnte Bestand haben werden. Der Stadtrat hat deshalb grösstes Interesse daran, dass die neue Verfassung der Stadt Zürich und allen Zürcherinnen und Zürchern Entwicklungsperspektiven eröffnet. Eine Analyse zeigt, dass die neue Verfassung die Stellung der Gemeinden stärkt und der gesellschaftliche Zusammenhalt und der Dialog zwischen den Kulturen, Religionen und den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen verbessert werden kann. Zwar sind nicht alle Wünsche des Stadtrates an eine neue Verfassung erfüllt. Insgesamt aber beurteilt der Stadtrat das nun vorliegende Resultat als guten und tragfähigen Kompromiss.
Die neue Verfassung stärkt die Stellung der Städte und Gemeinden Einerseits verankert die neue Verfassung die Gemeindeautonomie verbindlicher als die alte Verfassung von 1869. Überdies bekäme die Stadt Zürich mit der neuen Verfassung die Möglichkeit, mit einem Beschluss des Gemeinderates das Referendum zu ergreifen. Diese Möglichkeit haben auch die Stadt Winterthur sowie die Gemeinden im Verbund. Die neue Verfassung statuiert aber auch eine Anhörungspflicht des Kantons gegenüber den Gemeinden (Art. 85). Erstmals sind die Gemeinden und Städte damit Partner des Kantons – und nicht einfach Befehlsempfängerinnen und Ausführungsgehilfen.
Die neue Verfassung betont die Eigenverantwortung Die Selbstverantwortung und die Subsidiarität sind in der neuen Verfassung als tragende Grundsätze verankert. Art. 5 definiert Subsidiarität umfassend. In Art. 96 und 97 bekennt sich die neue Verfassung zur dezentralen Aufgabenerfüllung und postuliert eine Aufgabenteilung, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden berücksichtigt. Die neue Verfassung stärkt einerseits die Selbstverantwortung jeder Person, erweitert aber auch den Handlungsspielraum für leistungsfähige Gemeinwesen wie die Stadt Zürich.
Die neue Verfassung verankert den Lastenausgleich für die Stadt Zürich Der Lastenausgleich für die Stadt Zürich ist bisher lediglich auf Gesetzesstufe verankert. Die neue Verfassung hebt den Lastenausgleich auf die Verfassungsstufe (Art. 128) und hält überdies ein Mitspracherecht der betroffenen Gemeinden fest.
Die neue Verfassung fördert die Integration und den gesellschaftlichen Dialog Wer die städtische Lebenswirklichkeit kennt, der weiss, wie wichtig es ist, die Integration und den gesellschaftlichen Dialog zu fördern. Es ist im Interesse der grossen Städte, wenn der Kanton die Städte und Gemeinden bei ihren Integrationsbemühungen unterstützt. Der Sport als eines der wichtigsten Integrationsfelder erfährt mit der neuen Verfassung überdies eine Aufwertung (Art. 121).
Die neue Verfassung stärkt die Identifikation mit dem Gemeinwesen Als der Zürcher Souverän sich 1869 zum letzten Mal eine neue Verfassung gab, amtierte Gottfried Keller als Staatsschreiber und auf Zürichs Strassen kursierten Pferdedroschken. Vom Frauenstimmrecht war noch nicht die Rede und die Stadt Zürich endete an der Sihl. Wer die alte Verfassung liest, der fühlt sich in diese Zeit zurückversetzt. Die neue Verfassung entspricht in Sprache und Aufbau der modernen Gesellschaft. Sie ist erkennbar aus unserer Zeit. Sie stärkt damit die Identifikation mit dem Staatswesen Zürich.
Die neue Verfassung erfüllt einen grossen Teil der Erwartungen des Stadtrates. Sie definiert die Staatsziele stadtverträglich und regelt die Aufgabenteilung zwischen Privaten, der Wirtschaft und dem Staat sinnvoll und stärkt die Stadt Zürich insgesamt.
Alle Mitglieder des Zürcher Stadtrates empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit Überzeugung ein Ja zur neuen Verfassung.
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