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Medienmitteilungen des Stadtrates |
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20. Oktober 2004: Gebäudegruppe "Zum Rosengarten" - Stadtrat verzichtet auf Weiterzug |
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Der Stadtrat von Zürich verzichtet auf den Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils zum „Rosengarten“. Damit wird das Hauptgebäude unter Denkmalschutz gestellt, die beiden Annex-Bauten jedoch dürfen abgebrochen werden.
Der Stadtrat ist nach wie vor überzeugt, dass ein Abbruch der ganzen Liegenschaft gute städtebauliche Möglichkeiten eröffnet hätte. Dennoch ist er auch erleichtert, dass das Verwaltungsgericht der Beschwerde des Stadtrates teilweise gefolgt ist und das Urteil der Baurekurskommission aufgehoben hat, welche auch die beiden Nebenbauten der Liegenschaft an Kalkbreitestrasse2 / Badenerstrasse 163 hatte unter Schutz stellen wollen.
Damit ist eine eingeschränkte Planung an diesem Ort weiterhin möglich. Was mit dem 164jährigen „Rosengarten“ geschehen soll, ist noch nicht entschieden. In diesem Zusammenhang wird der Stadtrat auch das Angebot des Kantonalen Heimatschutzes prüfen, welcher angeboten hatte, das Gebäude zu kaufen. Unabhängig von der weiteren Projektierung wird der Stadtrat den weiteren Zerfall des Gebäudes mit geeigneten Massnahmen stoppen. |
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