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Mai 2004 Strukturebene
Medienbulletins #17 Strukturebene
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Medienmitteilungen des Stadtrates

26. Mai 2004: Verabschiedung der Weisung des Stadtrats zur Schulbehördenreorganisation zuhanden von Gemeinderat und Gemeinde

Vereinfachung, Straffung, Entflechtung


Die in der Gemeindeordnung festgelegte Schulbehördenorganisation der Stadt Zürich wird reformiert und an geänderte Verhältnisse angepasst. Im Anschluss an die vom Volk bewilligte flächendeckende Einführung der Schulleitungen soll nun in einem zweiten Schritt die vorübergehend zurückgestellte Schulbehördenreorganisation wieder aufgenommen und der erforderlichen Volksabstimmung unterbreitet werden, damit bereits auf die neue Amtsperiode in 2006 die Schulbehörden nach der neuen Ordnung bestellt werden können. Die vorgeschlagene Änderung der Gemeindeordnung bezweckt, durch eine Vereinfachung, Straffung und Entflechtung der behördlichen Strukturen die Schulbehördenorganisation in der Stadt Zürich moderner und schlanker zu machen.

In der früheren Weisung vom 18. April 2002 wurde noch vorgeschlagen, die Anzahl der Schulkreise von sieben auf neun zu erhöhen. Dabei hätten die Schulkreise Glattal und Waidberg in drei Schulkreise und der Schulkreis Uto in zwei Schulkreise aufgeteilt werden sollen. Auf diese neue Schulkreiseinteilung wird nun – was die einzige grundsätzliche Änderung der Vorlage darstellt - verzichtet. Die Diskussionen dieses Vorschlags im Stadtrat und in der gemeinderätlichen Spezialkommission sowie in den betroffenen Schulkreisen haben gezeigt, dass die Erhöhung der Anzahl der Schulkreise von sieben auf neun höchst kontrovers ist und sich darüber kaum ein Konsens auf politischer Ebene finden lässt. Neben der umstrittenen geografischen Neueinteilung bildeten dabei auch die hohen Mehrkosten, die mit zwei neuen Kreisschulpflegen verbunden gewesen wären, einen Stein des Anstosses. In dieser Situation haben Schulbehörden und Stadtrat beschlossen, auf die kostspielige Neueinteilung der Schulkreise zu verzichten, zumal sie die Vorlage nicht wegen eines einzigen umstrittenen Punktes in der Volksabstimmung gefährden wollten. Dieser Verzicht wird im Übrigen auch dadurch ermöglicht, dass mit der Etablierung der Schulleitungen sich die Ausgangslage erheblich verändert hat, als erwartet werden kann, dass diese die Kreisschulpflegen entlasten und die behördliche Führung auch grosser Schulkreise erleichtern werden.

Ebenfalls im Zusammenhang mit den Schulleitungen steht eine massive Reduktion der Mitgliederzahl der heute mit 45 bis 50 Mitgliedern sehr grossen Gremien der Kreisschulpflegen. In der ursprünglichen Vorlage war noch vorgesehen gewesen, die Mitgliederzahl gar auf 21 zu reduzieren. Mit Rücksicht darauf, dass die neue Schulkreiseinteilung unterbleibt, wird nun eine Mitgliederzahl von 25 (inkl. Schulpräsidium) für die Kreisschulpflegen vorgeschlagen, was nach wie vor wesentlich schlankere Behörden bedeutet. Zugleich soll den Kreisschulpflegen in einer Rahmenordnung des Gemeinderats ein gewisser Handlungsspielraum in organisatorischer Hinsicht eingeräumt werden, damit sie ihre Organisation auf die spezifischen Bedürfnisse ihres Schulkreises abstimmen können.

Auf gesamtstädtischer Ebene wird die umständliche zweistufige Schulbehördenorganisation abgeschafft. Die Zentralschulpflege wird aufgehoben, so dass die Funktion der gesamtstädtischen Schulpflege ungeteilt der Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten zufällt. Die Zentralschulpflege büsste bereits bei der Gemeindeordnungsänderung von 1987 wesentlich an Bedeutung ein und beschränkte ihre Rolle seither weitgehend darauf, von der Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten bereits getroffene Entscheidungen nochmals zu bestätigen. Durch die Beseitigung dieser Doppelspurigkeit soll die Beschlussfassung in den gesamtstädtischen Schulgeschäften beschleunigt und vereinfacht werden. Die verbleibende Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten, die durch die Volkswahl von deren Mitgliedern demokratisch legitimiert ist, soll dabei ihre bewährte schlanke Struktur beibehalten und nicht durch die Zuwahl weiterer Mitglieder aufgebläht werden. Der Vorsitz kommt wie bis anhin der Vorsteherin des Schul- und Sportdepartements zu.

Zugleich wird eine Aufgabenentflechtung insofern vorgesehen, als die Zuständigkeit der Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten auf das Kerngeschäft der obligatorischen Volksschule unter Einschluss von Kindergarten und Betreuung konzentriert wird, während für die gemeindeeigenen, gesamtstädtischen Schulen mit besonderen Zwecken nach dem Vorbild der bereits bestehenden Kommission für die Schule für Haushalt und Lebensgestaltung drei neue Schulkommissionen mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen geschaffen werden sollen. Auch diese Schulkommissionen, die echte Behördenkompetenzen und das Antragsrecht an Stadtrat/Gemeinderat erhalten, werden von der Vorsteherin des Schul- und Sportdepartements präsidiert. Folgende Schulkommissionen sind vorgesehen: Schulkommission für die Brückenangebote und die Erwachsenenbildung (Schule für Haushalt und Lebensgestaltung, Berufswahlschule, Freiwillige 10. Schuljahre), Schulkommission für die Jugendmusikschule sowie die Schulkommission für die Sonderschulen und weitere gesamtstädtische Sonderpädagogische Angebote.

Schliesslich wird neu auch die Elternmitwirkung in der Gemeindeordnung verankert, indem der Gemeinderat beauftragt wird, diese in einer Verordnung zu regeln. Angestrebt wird dabei neben der Elternmitwirkung auf Schulhaus- und Schulkreisebene auch die Schaffung einer gesamtstädtischen konsultativen Elternkommission, um auch auf dieser Ebene die Eltern als Gesprächspartner bei wichtigen schulpolitischen Grundsatzfragen beizuziehen.
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