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Medienmitteilungen des Stadtrates |
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5. Mai 2004: Stadt Zürich erhebt Einsprache gegen vorläufiges Betriebsreglement für den Flughafen Zürich |
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Der Stadtrat von Zürich erhebt beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Einsprache gegen das vorläufige Betriebsreglement, welches am 22. März 2004 öffentlich aufgelegt worden ist. Ebenfalls wendet er sich gegen das gleichzeitig aufgelegte Plangenehmigungsgesuch betreffend den Bau von neuen Schnellabrollwegen auf Piste 34.
Das vorläufige Betriebsreglement in der aufgelegten Version verstösst nach Ansicht des Stadtrates von Zürich in mehrfacher Hinsicht gegen wichtige Normen und Prinzipien des Umwelt- und Raumplanungsrechts und verletzt zudem grundlegende Verfassungsbestimmungen. Er verlangt daher, dass die Gesuche vom BAZL nur unter bestimmten Auflagen und nach Vornahme verschiedener Änderungen im vorläufigen Betriebsreglement genehmigt werden.
Das vorläufige Betriebsreglement ist gemäss dem Stadtrat von Zürich bis zum Abschluss der Mediation oder längstens auf drei Jahre zu befristen. Die Beschwerde der Stadt Zürich im Zusammenhang mit dem Entzug der aufschiebenden Wirkung im Verfahren zur provisorischen Genehmigung der Südanflüge hat das Bundesgericht mit Urteil vom 31. März 2004 abgelehnt. Deshalb verlangt der Stadtrat nun, dass Südan-flüge auf Piste 34 höchstens solange in Kraft bleiben, als dies wegen der morgendlichen Sperrzeiten über deutschem Hoheitsgebiet und fehlender Alternativen tatsächlich notwendig ist.
Sodann ist der Stadtrat der Meinung, dass die Nachtruhe um eine Stunde auf die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr auszudehnen ist, während diese gemäss dem vorgelegten vor-läufigen Betriebsreglement von 23.00 bis 6.00 Uhr dauern soll. Der Stadtrat lehnt ebenfalls die sogenannte Pistenflexibilisierung ab, wonach die An- und Abflugkonzepte anders als heute nicht mehr konkret im Betriebsreglement festgeschrieben sein sollen, sondern «nach Bedarf» eingesetzt werden können. Die Lärmbelastung muss nach Ansicht des Stadtrates jedoch für die betroffene Bevölkerung voraussehbar sein; eine Festlegung der jeweils geltenden An- und Abflugkonzepte würde für die lärmgeplagten Menschen daher mindestens während bestimmter täglicher Ruhephasen eine gewisse Entlastung mit sich bringen. Ebenfalls will der Stadtrat von Zürich die Zahl der Flugbewegungen pro Jahr auf maximal 320'000 festlegen lassen, während Unique als Gesuchstellerin von einer Kapazität von 350'000 Starts und Landungen ausgeht.
Vor dem Hintergrund des bei der Rekurskommission UVEK und beim Bundesgericht hängigen Verfahrens betreffend Befeuerung des Loorenkopfturms verlangt der Stadtrat, dass vor einer Genehmigung des vorläufigen Betriebsreglements die Sicherheit der Südanflüge durch unabhängige Experten noch einmal grundsätzlich zu überprüfen ist und allfällige notwendige Sicherheitsvorkehrungen in den gesetzlich dafür vorgesehenen Verfahren korrekt umgesetzt werden. Zudem müssen bereits jetzt alternative An- und Abflugverfahren geprüft werden, damit diese einerseits als Diskussionsgrundlagen für die bevorstehende Mediation bereit stehen und andererseits so bald als möglich auf die Südanflüge auf Piste 34 verzichtet werden kann.
Die Umsetzung des vorläufigen Betriebsreglements ist aus der Sicht des Stadtrates in zeitlicher Hinsicht keineswegs dringlich, weil verschiedene früher bewilligte, provisorische Betriebsreglementsänderungen bereits in Kraft stehen. Er wendet sich daher schon heute gegen einen allfälligen Entzug der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen einen Genehmigungsentscheid des BAZL. |
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