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Medienmitteilungen des Stadtrates |
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10. März 2004: Unbefristete Weiterführung der Heroingestützten Behandlung |
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Der Stadtrat will die Heroingestützte Behandlung in der Stadt Zürich ab nächstem Jahr unbefristet weiterführen. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich werden voraussichtlich im September darüber abstimmen.
Die städtischen Stimmberechtigten hiessen am 29. November 1998 die Einführung der heroingestützten Behandlung von Drogenabhängigen als Gemeindeaufgabe bis Ende 2004 gut. Die unbefristete Rechtsgrundlage für die Führung von städtischen und priva-ten Polikliniken zur heroingestützten Behandlung soll per 2005 in Kraft treten. Die für die Finanzierung der heroingestützten Behandlung notwendigen Mittel sollen vom Gemeinderat jeweils mit dem jährlichen Voranschlag bewilligt werden. Die im Voranschlag 2005 budgetierten Nettokosten für die Stadt belaufen sich insgesamt auf 995'000 Franken.
Die gültigen übergeordneten Rechtsgrundlagen der heroingestützten Behandlung bilden der dringliche Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin vom 9. Oktober 1998 und die bundesrätliche Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin vom 8. März 1999. Der Bundesbeschluss ist Bestandteil des Betäubungsmittelgesetzes und war ursprünglich bis Ende 2004 befristet, im Juli 2003 verlängerte der Bundesrat die Befristung bis Ende 2009. |
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