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Medienmitteilungen des Stadtrates |
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16. März 2004: Rosengarten: Stadtrat will Entscheid vom Verwaltungsgericht |
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Der Rosengarten ist denkmalpflegerisch nicht besonders wertvoll, baulich in prekärem Zustand und ein störendes Hindernis. Darum will der Stadtrat seine Entscheidung, die Gebäude nicht unter Schutz zu stellen, vor Verwaltungsgericht verteidigen.
Die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz hatte bei der Baurekurskommission Beschwerde gegen den Entscheid des Stadtrates eingelegt, den Rosengarten nicht unter Schutz zu stellen und ihn aus dem Inventar zu entlassen. Die Rekurskommission stützte die Meinung des Heimatschutzes. Dagegen wehrt sich nun der Stadtrat beim Verwaltungsgericht. Die Regierung der Stadt Zürich ist überzeugt, dass es keinen Grund gibt, den Rosen-garten unter Schutz zu stellen, bei dem es sich wie bei den umliegenden Gebäuden um eine Anhäufung von unterschiedlichen architektonischen „Stilen“ handelt. Der Ro-sengarten ist kein zwingender Zeuge für die Vorstadtentwicklung im 19. Jahrhundert. Es gibt auf Stadtgebiet erwiesenermassen bessere, inventarisierte Objekte, um diese Epoche zu dokumentieren. Ein Beispiel ist die Krone in Altstetten. Sie erfüllt die Anfor-derungen und soll darum nach dem Willen des Stadtrates unter Schutz gestellt werden. Der Rosengarten ist baulich in äusserst fraglichem Zustand, wie das Amt für Hochbau-ten bereits früher feststellte. Wahrscheinlich müsste das Gebäude bei einer Renovation ausgehöhlt werden – ein denkmalpflegerisch verpönter Eingriff. Nach neuesten Berechnungen würde eine reine Instandstellung 2,8 Millionen kosten.
Wollte man ein Restaurant betreiben, kämen nochmals rund 1,5 Millionen dazu. Ein Neubau mit vergleichbarer Nutzfläche wäre nur halb so teuer. Für den Stadtrat sind Investitionen in ein denkmalpflegerisch fragwürdiges Objekt un-sinnig, insbesondere, weil der Rosengarten eine Verbesserung der engen Verkehrs-verhältnisse an der Kreuzung verhindert. Der Stadtrat beantragt darum dem Verwaltungsgericht, seinen ursprünglichen Entscheid zu stützen. |
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