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Juni 2004 Strukturebene
Medienbulletins #20 Strukturebene
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Medienmitteilungen des Stadtrates

16. Juni 2004: Mobilfunkantennen bereiten dem Stadtrat Sorgen

Der Stadtrat hat dem Bundesrat in einem Brief seine Sorge mitgeteilt, dass das Gesundheitsrisiko wegen der nicht-ionisierenden Strahlen von Mobilfunkantennen zuwenig geprüft sei. Er fordert den Bund auf, die Forschung, nicht aber das Aufstellen neuer Anlagen voranzutreiben.

Bereits einige hundert GSM- und UMTS-Antennen sind in der Stadt aufgestellt oder bewilligt worden. Weitere Gesuche liegen zur Überprüfung beim Amt für Baubewilligungen. Petitionen aus der Bevölkerung, Initiativen von Gesundheits- und Umweltorganisationen und auch ein deutlicher Vorstoss vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft vom April dieses Jahres bestärken die Stadtregierung in ihrer Sorge, dass die Mobilfunkanlagen zu rasch aufgestellt werden. Insbesondere weil eine gesicherte wissenschaftliche Grundlage bis anhin fehlt, welche die Ungefährlichkeit der Strahlungen belegt. Darum wendet sich der Stadtrat von Zürich in einem Brief an den Bundesrat und fordert ihn auf, die Forschungsgelder auf dem Gebiet der nicht-ionisierenden Strahlung nicht zu kürzen, sondern das bereits eingereichte Nationale Forschungsprogramm zu unterstützen. Weiter verlangt er, den Termin zu erstrecken, den der Bundesrat den Betreiberfirmen bis Ende 2004 gesetzt hat, um 50% der Bevölkerung mit UMTS-Antennen zu versorgen. Dieser Termindruck verursacht einen unnötigen Bewilligungsboom.

Die städtischen Behörden sind von den Gesuchen der Betreiberinnen mehrfach betroffen. Einerseits als Grundstückbesitzer, auf deren Boden die Antennen erstellt werden sollen, andrerseits als Bewilligungsbehörde. Die Stadt muss die Bewilligung erteilen, wenn sie geltendes Recht nicht verletzt; ein Bedürfnisnachweis ist nicht nötig. Die Grenzwerte sind in der Eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierenden Strahlung (NISV) geregelt. Sie wurden mehrfach von gerichtlichen Instanzen geschützt. Die Stadt Zürich kann keine strengeren Massnahmen treffen.

Sollten sich aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse Hinweise auf gesundheitsschädigende Auswirkungen der Strahlung ergeben, behält sich die Bewilligungsbehörde vor, nachträglich weitergehende Auflagen zu erlassen.

Die Stadt überprüft weiter bei jedem Baubewilligungsgesuch für eine Antenne die Angaben der Betreiber, misst in gewissen Fällen die Strahlung und kontrolliert Anlagen die in Betrieb sind. Dies wird in jeder Baubewilligung festgehalten.

Die Mobilfunkantennen auf dem städtischen Web
Die Stadt Zürich publiziert und aktualisiert seit dem 10. Juli 2000 die in der Stadt aufge-stellten Mobilfunkantennen. Es ist möglich, frei einen Kartenausschnitt auf dem Stadt-gebiet zu definieren, nach Mobilfunkantennen zu suchen und sich die gewünschten An-sichten in einem vordefinierten Layout auszudrucken. Für die ausgewählte Mobilfunkan-tenne werden neben dem Betreiber auch die Frequenz und die Leistungskategorie (sehr klein - klein - mittel - gross) angegeben. Bei der Leistung handelt es sich jeweils um die vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ermittelte Sendeleistung (ERP = effektiv abgestrahlte Leistung).
Mobilfunkantennen der Stadt Zürich Interner Link: Mobilfunkantennen der Stadt Zürich
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MM im Juni 04
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