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Januar 2004 Strukturebene
Medienbulletins # 4 Strukturebene
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Medienmitteilungen des Stadtrates

Denkmalschutz für Stadtzürcher Friedhöfe

28. Januar 2004
Nach dem Friedhof Sihlfeld vor sechs Jahren hat der Stadtrat ausgewählte Anlageteile, Grabstätten und Grabmäler weiterer sechs Friedhöfe unter Denkmalschutz gestellt.

1997 war die Anlage des Friedhofs Sihlfeld mit rund 370 ausgewählten Grabmälern durch einen Stadtratsbeschluss unter Denkmalschutz gestellt worden. Da Zürich über sechs weitere Friedhöfe von herausragender historischer Bedeutung verfügt, drängte sich auch bei ihnen die Frage nach einer Unterschutzstellung auf.

Die Inventarisierung der Friedhöfe Enzenbühl, Fluntern, Manegg, Nordheim, Oerlikon und Rehalp fand nach denselben Kriterien wie beim Friedhof Sihlfeld statt. Aufgenommen sind Grabstätten berühmter Personen und historisch bedeutender Familien. Vor allem berücksichtigt wurden Arbeiten von hohem künstlerischem Wert, handwerklich aufwändige oder besonders stiltypische Exemplare. Grabmäler sind vielschichtige Zeugen der Vergangenheit. Sie haben nicht bloss als Denkmäler einen hohen Wert, sie illustrieren auch die Todesauffassung der jeweiligen Zeit.

Denkmalpflege und Gartendenkmalpflege dokumentierten einerseits die bedeutendsten Grabmäler und erarbeiteten andererseits auch eine Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Anlagen. Mit Ausnahme des Friedhofs Enzenbühl stammen alle aus dem 19. Jahrhundert. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich im Wesentlichen aus dem Zusammenspiel von hervorragenden Grabmälern und schönen Landschaften.

Ziel der Unterschutzstellung ist es, diese wichtigen Zeugen der Zürcher Stadtgeschichte zu erhalten. Sie sollen als genutzte Friedhöfe unter Bewahrung ihrer typischen Struktur, Belegung und Grabmalkunst erhalten bleiben. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, ein geschütztes Grabmal weiterzumieten.

Ein Betriebskonzept regelt den Umgang mit geschützten Friedhöfen. Involviert sind drei städtische Fachstellen. Die Beratungsstelle für Grabmäler des Bestattungs- und Friedhofamtes ist für die Erhaltung und allfällige Weitervermietung der Grabstätten zuständig. Bei der Gartendenkmalpflege von Grün Stadt Zürich ist der Schutz der Friedhofanlagen angesiedelt. Die Denkmalpflege des Amts für Städtebau ist für die geschützten Friedhofgebäude zuständig.
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