|
|
|
|
|
Medienmitteilungen des Stadtrates |
|
|
|
Volksinitiative „Unihuus bleibt“ nicht mehr erfüllbar |
|
|
|
| | | | | | | | | | | | | | |
|
|
Der Stadtrat stellt dem Gemeinderat den Antrag, die volksinitiative „Unihuus bleibt“ wegen der Unmöglichkeit der Erfüllung als erledigt abzuschreiben.
Die Urheberrechtsgesellschat „Pro Litteris“ wollte ihren Hauptsitz an der Universitätsstrasse 94/96 abbrechen und durch einen Neubau mit Wohnungen, Büros und Läden ersetzen. Die „Pro Litteris“ zog aus der Liegenschaft aus, bevor die Bau- und damit die Abbruchbewilligung vorlag. Im Dezember 2002 wurde die Liegenschaft durch eine Gruppe Jugendlicher besetzt und in ein buntes und pulsierendes Kulturzentrum mit Café, Galerie, Secondhandshop , Kino und Konzertbühne verwandelt. Diese Gruppe Jugendlicher sammelte im Februar/März 2003 innert 14 Tagen 4'560 Unterschriften für eine Volksinitiative zur Erhaltung ihres „Kulturzentrums Unihuus“.
Da bekannt war, dass die „Pro Litteris“ als Eigentümerin weder verkaufen, noch auf den geplanten und bevorstehenden Abbruch und Neubau verzichten wollte, nahm die Stadt keine Verhandlungen im Sinne der Initiative auf. Die „Pro Litteris“ schloss jedoch mit dem Verein Aktives Wohnen für die Jugendlichen einen Gebrauchsleihevertrag mit Auszugsfrist ab. Die Liegenschaft musste in der Folge auf den 16. Juni 2003 geräumt werden und wurde nachfolgend abgerissen.
Heute blickt man an der Universitätsstrasse 94/96 in eine Baugrube, mit Fundationsarbeiten für den geplanten Neubau. Das damalige Anliegen der Jugendlichen, die frühere Liegenschaft durch die Stadt zu mieten oder zu kaufen und weiterhin dem Kulturzentrum „Unihuus“ zur Verfügung zu stellen, kann somit nicht mehr erfüllt werden. Der Stadtrat stellt daher dem Gemeinderat den Antrag, die Volksinitiative als unerfüllbar abzuschreiben. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Error: + Paragraph paragraphsubnaviagtion.jsp (called from /content/internet/mm/home/0_mm_str/home/mm_04/febr_04/tag_01/mm_03): Page '/content/internet/str/home/mm_str/home/mm_04/febr_04' does not exist. |
|
|
|