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Medienmitteilungen des Stadtrates |
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22. Dezember 2004: Stadtrat beantragt zwei Baurechte im Kreis 6 - für den alten Löwen und für eine Baugenossenschaft |
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Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, folgende Verträge zu genehmigen:
- Abgabe des Restaurantgebäudes Zum alten Löwen, Universitätstrasse 111, im Baurecht an Urs Räbsamen und Martin Glarner
- Abgabe von zwei Grundstücken im Ausmass von 2740 m2 an der Universitäts-/ Winterthurerstrasse im Baurecht an die Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Zürich (WSGZ).
1989 genehmigte der Gemeinderat einen Baurechtsvertrag mit der WSGZ sowie einen Gestaltungsplan für die Erstellung einer Wohnüberbauung mit 20 Wohnungen, Läden und einem neuen Quartierrestaurant am Rigiplatz. Als die Baubewilligung für das wegen Rekursen überarbeitete Projekt 1995 schliesslich vorlag, musste die WSGZ angesichts der veränderten Wirtschaftslage auf die Realisierung verzichten und ein kostengünstigeres Projekt entwickeln.
Am 10. Juli 2002 wies der Gemeinderat die Weisung für den entsprechend angepassten Baurechtsvertrag mit der WSGZ zurück und verlangte die Erhaltung des auf dem Areal befindlichen Restaurants Zum alten Löwen und dessen separate Abgabe im Baurecht. Die Neuüberbauung solle auf dem restlichen Land realisiert werden. Eine Erhaltung des Restaurants verlangte auch Gallus Cadonau mit seiner am 5. Juni 2001 eingereichten Einzelinitiative.
Nachdem sich die Ausschreibung der Liegenschaft im Baurecht als nicht erfolgreich erwiesen hatte, da die vom Gemeinderat genannten Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden konnten, beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat die Ablehnung der Einzelinitiative. Der Gemeinderat wies die Vorlage jedoch am 10. März 2004 mit dem Auftrag an den Stadtrat zurück, das Restaurant erneut im Baurecht auszuschreiben. Dabei seien die Erkenntnisse, die sich aus den früheren Verhandlungen mit dem Baurechts-Interessenten ergeben hätten, zu berücksichtigen.
Die Liegenschaftenverwaltung schrieb das Restaurant Zum alten Löwen im März 2004 erneut im Baurecht aus und legte, um dem Wunsch des Gemeinderates Rechnung zu tragen, eine höhere und damit attraktivere Gebäudeentschädigung beim Heimfall des Baurechts fest - nämlich 90 statt 50% des Verkehrswerts. Auf dieser Basis gingen drei Offerten ein, wobei sich zwei Interessenten nach näherer Prüfung wieder zurückzogen. Mit dem verbliebenen Offerenten wurde ein Baurechtsvertrag unterzeichnet. Dieser sieht eine Dauer von 61 Jahren und einen jährlichen Baurechtszins von Fr. 15'000 vor. Der alte Löwe muss im Einvernehmen mit der Denkmalpflege renoviert und samt der Gartenwirtschaft als Quartierrestaurant weitergeführt werden.
Durch die Abtrennung des Restaurants Zum alten Löwen reduziert sich die Fläche für die restliche Überbauung auf rund 2740 m2. Das entsprechend reduzierte Projekt umfasst 18 Wohnungen, 530 m2 Ladenfläche, 4 Ateliers und 16 Autoeinstellplätze. Der Baurechtszins beträgt, vorbehältlich der Bauabrechnung, rund Fr. 80'000 jährlich. Sollte die mit separater Weisung beantragte Abgabe des Restaurants Zum alten Löwen nicht erfolgen, erweitert sich das Baurechtsareal um diese Fläche. |
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