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Medienmitteilungen des Stadtrates |
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28. April 2004: Stellungnahme zur Volksinitiative „Kinderbetreuung konkret“: Ausbau ja, Garantie nein |
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Der Stadtrat hat zuhanden des Gemeinderats seine Stellungnahme zur Volksinitiative „Kinderbetreuung konkret“ verabschiedet. Diese von der Grünen Partei lancierte Initiative** möchte in der Gemeindeordnung die „Gewährleistung“ der familienergänzenden Kinderbetreuung durch die Stadt verankern. Der Stadtrat lehnt die Initiative in dieser Form als zu weit gehend ab, nimmt aber das Initiativanliegen mit einem Gegenvorschlag auf. Demnach setzt sich die Stadt Zürich, gemeinsam mit Privaten, für den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ein, sie kann aber einen Kinderbetreuungsplatz nicht garantieren.
Obwohl die Stadt Zürich bereits über ein beachtliches Angebot an Krippen- und Hortplätzen verfügt, ist die durch den gesellschaftlichen Wandel der Lebens- und Familienformen bedingte Nachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Vorschul- und Schulalter immer noch grösser als das Angebot. Deshalb hat der Stadtrat den bedarfsgerechten Ausbau der familien- und schulergänzenden Betreuung von Kindern bis zum Ende der obligatorischen Schulpflicht zu einem Legislaturschwerpunkt 2002 - 2006 erklärt. In der Stadt Zürich soll damit ein ausreichendes, bedarfsgerechtes und flexibles Angebot an vorschulischer, schulischer und ausserschulischer Betreuung unter angemessener finanzieller Beteiligung der Eltern erreicht werden. Entsprechend unterstützt der Stadtrat das Anliegen der Initiative, die familienergänzende Kinderbetreuung weiter auszubauen.
Der Stadtrat geht davon aus, dass es sich beim Auftrag des Gemeinwesens für die familienergänzende Kinderbetreuung rechtlich um ein Sozialziel handelt, das im Rahmen der verfügbaren Mittel anzustreben ist, ohne dass daraus ein individueller Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Dies geht aus dem Initiativtext jedoch nicht hervor, eher legt dieser die Interpretation nahe, dass damit ein eigentlicher Rechtsanspruch auf familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeindeordnung festgeschrieben werden soll. Es liegt zwar im Sinne des Legislaturziels, die familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeindeordnung zu verankern, doch um der Gefahr von uferlosen Ansprüchen und späteren Rechtsstreiten vorzubeugen, muss klar gestellt werden, dass es um ein Sozialziel geht. In seinem Gegenvorschlag lehnt sich der Stadtrat deshalb an die Formulierung von Sozialzielen in der Bundesverfassung an, wonach das Gemeinwesen solche Ziele nicht „gewährleisten“ kann, wohl aber sich dafür „einsetzt“. Demgemäss ist auch der Vorbehalt der verfügbaren Mittel anzubringen. Da der Ausbau der Kinderbetreuung entsprechend der finanziellen Lage der Stadt erfolgen und über das Budget gesteuert werden muss, ist die Ergänzung notwendig, dass der Gemeinderat im Rahmen des Voranschlags die Ausgaben für die Kinderbetreuung festlegt. Die Mittel für den angestrebten Ausbau sollen damit vom Parlament (unter Ausschluss des Referendums) bewilligt werden. Zur notwendigen Vervollständigung des städtischen Auftrags zur familienergänzenden Kinderbetreuung gehört in finanzieller Hinsicht schliesslich auch die Erwähnung, dass die Eltern nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgestufte, angemessene Beiträge an die familienergänzende Betreuung ihrer Kinder zu leisten haben.
Auf Grund dieser Erwägungen stellt der Stadtrat dem Text der Volksinitiative „Kinderbetreuung konkret“ folgenden Gegenvorschlag für die Ergänzung der Gemeindeordnung mit einem neuen Art. 2bis gegenüber:
„Die Stadt Zürich setzt sich zusammen mit Privaten für ein der ausgewiesenen Nachfrage entsprechendes und qualitativ gutes, breit gefächertes Angebot an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten für Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der obligatorischen Schulpflicht ein. Von den Eltern können nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgestufte Beiträge an die städtische Kinderbetreuung verlangt werden. Die für das familienergänzende Kinderbetreuungsangebot erforderlichen Mittel werden vom Gemeinderat jeweils mit dem Voranschlag festgesetzt.“
Mit diesem Gegenvorschlag nimmt der Stadtrat das Anliegen der Volksinitiative „Kinderbetreuung“ grundsätzlich auf, vermeidet aber zugleich die mit deren Formulierung verbundenen Unklarheiten und Unsicherheiten, indem er die familienergänzende Kinderbetreuung in der rechtlich und sachlich angemessenen Form des Sozialziels in der Gemeindeordnung verankern will. **Der Text der Volksinitiative lautet wie folgt: „Die Gemeindeordnung der Stadt Zürich wird wie folgt geändert: Art. 2bis (neu): Die Stadt Zürich gewährleistet in Zusammenarbeit mit Privaten ein der ausgewiesenen Nachfrage entsprechendes und qualitativ gutes, breit gefächertes Angebot an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten für Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der obligatorischen Schulpflicht.“ |
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