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Medienmitteilungen des Stadtrates |
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Stellungnahme des Stadtrats von Zürich zum Polizeiorganisationsgesetz Das heute vom Regierungsrat vorgestellte Polizeiorganisationsgesetz (POG) vermag nicht zu überzeugen. Die entscheidenden Fragen sind nicht gelöst. Viele „kann-Vorschriften“ schaffen neue Schnittstellen- und Kompetenzprobleme. Wesentliche Inhalte sollen auf Verordnungsstufe geregelt werden, auf die der Stadtrat und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger keinen Einfluss haben.
In drei Vernehmlassungsantworten vom 27. September 2000, 5. Juli 2002 und 26. September 2002 (vgl. www.stadt-zuerich.ch/pd/departement/mm.htm) hat der Stadtrat seine Erwartungen an ein künftiges POG zur Erhöhung der Sicherheit in der Stadt Zürich ausführlich dargestellt. Diese Erwartungen werden mit dem vorliegenden POG-Entwurf nicht erfüllt. Der Entwurf stellt eine zusätzliche Beschränkung der Gemeindeautonomie dar. Die Chance für eine zukunfts- und mehrheitsfähige Vorlage wurde vertan.
Der Stadtrat von Zürich macht deshalb schon nach einer ersten Durchsicht des neuen POG-Entwurfs folgende Vorbehalte geltend:
- Gemeindeautonomie zu stark eingeschränkt: Nach wie vor ist die Selbstbestimmung der Stadt Zürich, in der 60 Prozent aller Kriminalfälle im Kanton anfallen, zu eingeschränkt, um die politische Verantwortung für die Sicherheit in der Stadt wahrnehmen zu können. Der Entwurf will eine klare Zentralisierung der polizeilichen Aufgaben auf Kantonsstufe.
- Kompetenzbeschneidung der Gemeinden – keine Verpflichtung des Kantons: Die Vorlage regelt zwar, was die Polizeien der Städte und Gemeinden nicht dürfen, beschreibt aber nicht gleichzeitig die Pflichten der Kantonspolizei. Den Gemeinde- und Stadtpolizeien werden neue Beschränkungen auferlegt, während der Kanton für seine Polizei einen unbeschränkten Handlungsspielraum fordert.
- Unklare Kompetenzen: Die grosse Anzahl von „kann-Vorschriften“ im vorliegenden Entwurf lassen neue und zusätzliche Schnittstellen- und Kompetenzstreitigkeiten befürchten. Zur Schaffung von Transparenz hat der Regierungsrat die Chance verpasst, die Verordnung gleichzeitig mit dem POG vorzulegen.
- Verlust der Handlungsfähigkeit: Die Stadt Zürich droht ihre Zuständigkeit in den Bereichen Jugenddienst, Kinderschutz, Milieu- und Betäubungsmittelkriminalität zu verlieren, wodurch die notwendige Vernetzung mit anderen städtischen Behörden (z.B. Sozial- und Schulbehörden) in Frage gestellt würde. Das stellt die Vereinbarung zu Urban Kapo, die der Stadt Zürich ausdrücklich die volle Sicherheitsverantwortung im Bereich der urbanen Kriminalität zusichert, in Frage.
- Wesentliches fehlt: Eine grosse Anzahl wichtiger Fragen soll gemäss POG-Vorlage auf Verordnungsstufe geregelt werden. Der Stadt Zürich und der Bevölkerung wird damit die Möglichkeit zur Mitbestimmung verwehrt. Im neuen Entwurf fällt sogar die Genehmigungspflicht der Verordnung durch den Kantonsrat weg (vgl. § 36)
Der Stadtrat erwartet vom Regierungsrat ein POG, das klar aufzeigt, wie die Sicherheit im Kanton und insbesondere in der Kantonshauptstadt erhöht werden kann. |
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