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Medienmitteilungen des Stadtrates |
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Massnahmen gegen die Wildplakatierung |
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Die massive Zunahme der Wildplakatierung und der damit verbundenen Verschmutzung führt zu einer massiven Beeinträchtigung des Stadtbildes. Das Problem der wilden Plakatierung bzw. die Beseitigung und Entsorgung der Wildplakate stellt für Private und die öffentliche Hand einen massiven Aufwand dar. Der Stadtrat will diesem Problem entschlossen entgegentreten. Als gravierendes Beispiel dieser Entwicklung dient die angekündigte und zur Zeit in der Umsetzung begriffene „Guerilla“-Aktion der Firma Propaganda. Die Stadt betrachtet diese kommerziell motivierte Aktion im Rahmen der laufenden Verhandlungen als absolute Provokation. Zudem ist die Art und Weise (Sujet) des wilden Aushanges aus aktuellem globalem Hintergrund zumindest pietät- und geschmacklos.
In den letzten Jahren konnten sich in der Stadt Zürich zwei grosse Kleinplakatfirmen etablieren, welche die Wildplakatierung systematisch als Geschäft betreiben. Dabei ist festzustellen, dass Wildplakatierung mit Image- und Produktewerbung und rein kommerziellem Hintergrund ständig zunimmt und von den Kleinplakatfirmen forciert wird. Dazu wird privates und öffentliches Eigentum benützt.
Gemäss Art. 22 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Zürich ist Unberechtigten das Anbringen von Anzeigen, Inschriften und Plakaten auf öffentlichem Grund und an öffentlichem Eigentum untersagt. Personen, die „wild“ plakatieren, werden bis Ende des laufenden Jahres im Ordnungsbussenverfahren gebüsst. Danach werden sie beim Polizeirichteramt verzeigt. Sie werden mit massiv höheren Bussen rechnen müssen und zusätzlich die Verfahrenskosten zu tragen haben. Auftraggeber wie etwa Plakatfirmen können gegebenenfalls wegen Anstiftung zu unberechtigtem Plakatieren gebüsst werden.
Auf privatem Grund ist Plakatieren in jedem Fall bewilligungspflichtig. Wird privates Eigentum mit wilden Plakaten verunreinigt oder beschädigt, können allenfalls Bussen ausgesprochen werden. Die Behörden möchten mit diesem Schritt klarstellen, dass wilde Plakatierung illegal ist.
Die Stadt Zürich stellt auf öffentlichem Grund und an werbetechnisch erstklassigen Lagen ein Kulturstellennetz zur Verfügung, auf dem mit Kleinplakaten für Anlässe in und um Zürich geworben werden kann. Mit diesem Angebot will die Stadt Zürich der berechtigten Nachfrage der Kulturszene nachkommen und an werbetechnisch erstklassigen Lagen Werbeflächen für Kulturanlässe anbieten. Heute ist das offizielle Kultursäulennetz jedoch bis zu 50 Prozent durch kommerzielle Werbung belegt, welche keinen direkten Bezug zur Stadt Zürich oder deren Kulturszene aufweist. Dieser Umstand führt dazu, dass die Werbung für die Kulturveranstalter tendenziell zu kurz kommt. So kommen private Firmen auf Kosten der Allgemeinheit und auf Kosten privater Grundeigentümer, welche zusätzlich für die Reinigung und Entsorgung aufkommen müssen, zu einer günstigen Werbemöglichkeit.
Die Stadt Zürich verfolgt seit zwei Jahren ein Konzept zur Bekämpfung der Wildplakatierung auf folgenden Ebenen:
- Ausbau des offiziellen Netzes, Standorte an werbestrategisch erstklassigen Lagen auf öffentlichem Grund (von 37 auf 120 Standorte ausgebaut). Ein weiterer Ausbau des Netzes ist geplant.
- Es wird weiter versucht, mit den Kleinplakatfirmen eine Vereinbarung auf kooperativer Basis zu finden.
- Konzepte für alternative Werbemöglichkeiten auf Privatgrund.
- Verstärkte repressive Massnahmen und Sensibilisierung der Betroffenen.
Leider konnte mit dem Ausbau des offiziellen Flächenangebotes die Wildplakatierung nicht eingedämmt werden. Trotz massiver Anstrengungen und langwierigen Verhandlungen mit den Kleinplakatfirmen durch verschiedene Ämter konnte bisher keine vertragliche Vereinbarung erzielt werden, da sich diese äusserst unkooperativ verhalten.
Die Stadt Zürich wird mit verstärkten repressiven Massnahmen sowie mit gezielten und konsequenten Reinigungsmassnahmen die Wildplakatierung eindämmen. Die Kosten der Anstrengungen soll den Verursachern übertragen werden.
Die Mithilfe von privaten GrundeigentümerInnen, MieterInnen und HauswartInnen, durch konsequentes Entfernen der Wildplakate an nicht bewilligten Stellen wäre wünschenswert. Die Polizei ist grundsätzlich darauf angewiesen, Täter in flagranti zu erwischen. Hilfreich wären deshalb Anzeigen von privaten HausbesitzerInnen und Hinweise aus der Bevölkerung. Eigentümer können Strafanzeige erstatten, vor allem bei Sachbeschädigungen. |
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