|
| | | | | | | | | | | | | | |
|
Aus der Stadtratssitzung vom 21. Mai 2003
ewz soll gewährte Rabatte nicht zurückfordern.
Der Stadtrat will das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) ermächtigen, die vertraglich in Aussicht gestellten Preisnachlässe für den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem 31. März 2003 definitiv zu gewähren. Dadurch entsteht ein Einnahmenausfall von insgesamt 6,86 Millionen Franken. Eine entsprechende Vorlage hat der Stadtrat zu Handen des Gemeinderates verabschiedet.
Schrittweise Vorbereitung auf Marktöffnung. Im Hinblick auf die mit dem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) angestrebte Liberalisierung des Strommarktes hat das ewz seit 1998 diverse Massnahmen getroffen, um rechtzeitig auf die Konkurrenzsituation vorbereitet zu sein. Unter anderem schloss es mit grösseren Kundinnen und Kunden Stromlieferverträge ab. Gemäss EMG hätten die Strombezügerinnen und –bezüger schrittweise Zutritt zum Markt erhalten, entsprechend ihrem jährlichen Stromverbrauch. So entbrannte zuerst der Wettbewerb um die Kundschaft mit einem Stromverbrauch von über 20 Gigawattstunden (GWh). Zusammen mit der Swisspower AG, einer vom ewz mit anderen Stadtwerken gegründeten Vertriebsgesellschaft, gelang es dem ewz, fast alle Grosskundinnen seines Versorgungsgebietes vertraglich zu binden. Danach folgte der Kampf um die Kundinnen und Kunden mit einem Stromverbrauch von insgesamt 10 bis 20 GWh pro Jahr, verteilt auf mehrere Standorte (Bündelkundinnen). Auch aus dieser Gruppe konnte das ewz den grössten Teil unter Vertrag nehmen. In der letzten Phase musste das ewz auch für mittelgrosse Unternehmen einen Anreiz für eine längerfristige Bindung schaffen. Es gewährte diesen Kundinnen und Kunden sofort einen kleinen Rabatt und stellte einen grösseren im Falle einer Vertragsverlängerung in Aussicht. Der Gemeinderat bzw. die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben die drei Kompetenzübertragungen an den Stadtrat jeweils gutgeheissen. Diejenige für Gross- und Bündelkundinnen ist seit 1999 rechtskräftig, zur dritten hingegen ist eine Beschwerde beim Regierungsrat hängig.
Rasches Handeln unter Konkurrenzdruck. In der stürmischen Zeit vor der erwarteten Marktöffnung waren die Kundinnen und Kunden des ewz von der Konkurrenz derart umworben, dass es mit den Vertragsabschlüssen nicht warten konnte, bis die politischen Entscheide gefallen waren. Das ewz versah die Verträge mit dem Vorbehalt, dass sie erst mit der Genehmigung durch die zuständige Behörde gültig würden. Aus verrechnungstechnischen Gründen hat es die Verträge aber bereits mit der Unterzeichnung vollzogen. Im Falle der Verträge aus der dritten Phase liegt für deren Anwendung wegen der hängigen Beschwerde noch immer keine Rechtsgrundlage vor. Durch die Ablehnung des EMG am 22. September 2002 kam die Entwicklung auf dem schweizerischen Elektrizitätsmarkt abrupt zum Stillstand, und es stellte sich umgehend die Frage, wie es mit den Verträgen ohne Rechtsgrundlage weitergehen sollte.
Verzicht auf Rückforderung, aber keine nachträgliche Genehmigung. Der neue Departementsvorsteher erkannte kurz nach seinem Amtsantritt im vergangenen Sommer die ungeklärte Situation. Im November 2002, nach dem EMG-Nein, orientierte er den Stadtrat. Dieser beschloss im Januar 2003, die Verträge ohne gültige Rechtsgrundlage per 1. April 2003 wieder zu Tarif zu verrechnen. Nun will der Stadtrat für die Kundinnen und Kunden Klarheit schaffen, ihnen die Gewissheit geben, im ewz einen verlässlichen Partner zu haben, und die Rechtssicherheit wiederherstellen. Daher wartet er den regierungsrätlichen Entscheid nicht ab, sondern beantragt dem Gemeinderat, die unter Vorbehalt vom ewz zugesicherten, vom Stadtrat aber nicht genehmigten Preisnachlässe definitiv zu gewähren bzw. auf eine Rückforderung der bereits zugestandenen Rabatte zu verzichten. Damit trägt er auch der momentan schwierigen wirtschaftlichen Lage Rechnung. Die Regelung umfasst den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem 31. März 2003. Damit sind für das ewz einmalige finanzielle Ausfälle in der Höhe von rund 6,86 Millionen. Franken verbunden. Von einer nachträglichen Genehmigung dieser Verträge will der Stadtrat hingegen absehen, selbst wenn der Regierungsrat die Kompetenzübertragung guthiesse.
Hinweis für die Medien: Weitere Auskünfte erteilt Stadtrat Andres Türler, Telefon 01 216 26 20 (ab 16.00 Uhr) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Download und Bestellung von Drucksachen |
|
|
|
| | |
|
|
|
|
|