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Immer auf dem neuesten Energie-Stand. Medieninformationen zu ewz.

Medienmitteilung vom 6. März 2003

ewz soll 50 Mio. Franken an Kundinnen und Kunden ausschütten.

Wie weiter nach EMG-Nein?
Am 22. September 2002 haben die Stimmberechtigten der Schweiz das Elektrizitäts-marktgesetz (EMG) abgelehnt. Für das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) heisst das, dass es in naher Zukunft keinem Wettbewerb ausgesetzt ist und weiterhin – zumindest in den Kerngeschäften – als Monopolbetrieb handeln wird. Das bedeutet aber auch, dass in den nächsten Jahren mit ähnlich guten Geschäftsabschlüssen zu rechnen ist wie bisher. Im Jahr 2002 lag der Umsatz bei rund 604,5 Mio. Franken, von denen das ewz rund 54,5 Mio. Franken (9%) in die Stadtkasse abliefern wird. Neben dem fehlenden Wettbewerb sprechen noch weitere Gründe dafür, dass die Geschäftsergebnisse des ewz in den nächsten Jahren auf einem hohen Niveau bleiben werden:

  • Investitionen 1990-99 geringer als erwartet
  • Geringe Kapitalkosten wegen tiefem Zinsniveau
  • Reduktion der Abschreibungen auf branchenübliches Mass
  • Umstrukturierungs- und Kostensenkungsmassnahmen tragen Frücht
  • Wegen hängiger Beschwerde sind keine vertraglichen Preisermässigungen für KMU-Kunden möglich
  • Marktöffnung in Europa erlaubt intensiveren Stromhandel
  • Gestiegene Grosshandelspreise und hohe Produktion
  • Zusätzliche Einnahmen dank Vereinbarung «Cross border tarifs» Schweiz/EU
  • Aufträge im Bereich der Telekommunikation
Tarifrevision angesagt.
Auch wenn einige dieser Einflussfaktoren mit Unsicherheiten behaftet sind, beurteilt der Stadtrat die finanzielle Ausgangslage des ewz nach dem EMG-Nein als so günstig, dass er eine Tarifrevision in die Wege geleitet hat. Dieser Prozess wird aber einige Zeit in Anspruch nehmen, denn es gilt, neue Tarifstrukturen zu definieren, die Anreize für den rationellen Einsatz von Elektrizität und die Förderung von erneuerbaren Energieträgern beinhalten und die doch so flexibel sind, dass sie bei einer allfälligen Wiederaufnahme der Marktöffnungsbestrebungen in der Schweiz lediglich angepasst und nicht vollständig umgekrempelt werden müssen.

Bonus für alle als Übergangslösung.
Für Stromkundinnen und –kunden, die mangels Kompetenz des Stadtrats keine vertragliche Vereinbarung mit dem ewz für die Stromlieferung haben, ist die Preissituation heute unbefriedigend. Betroffen sind vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diesen will das ewz mit einer Übergangslösung entgegenkommen, die rasch umsetzbar und administrativ einfach ist. Die Lösung besteht darin, die Erträge des ewz um 50 Mio. zu reduzieren und diesen Betrag im Folgejahr den Tarifkundinnen und –kunden zurückzuerstatten. Der Einfachheit halber soll das in Form eines Bonus geschehen, der von der Energierechnung in Abzug gebracht werden kann. Diese Regelung soll ab jetzt bis zur Inkraftsetzung der neuen Tarife, längstens aber drei Jahre gelten. Sie bringt noch keine strukturellen Korrekturen; diese werden erst im Rahmen der Tarifrevision vorgenommen. Der Bonus kann nicht mit andern Rabatten kumuliert werden. Grosskundinnen und –kunden, die mit dem ewz einen Liefervertrag zu Vorzugsbedingungen haben, kommen somit nicht in den Genuss der Bonuszahlungen. Ausgenommen sind diejenigen, die mit dem Bonus besser bedient wären als mit dem vertraglich gewährten Rabatt. In diesen Fällen soll eine Auszahlung in der Höhe der Differenz möglich sein. Die Höhe des Bonus liegt für Haushalte bei 36 Franken pro Konsumstelle, für Klein- und Grossbezüger sowie für Hochspannungskundinnen und –kunden aus den Bereichen Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen bei 16 Prozent des Energiepreises und für Bezügerinnen und Bezüger von Ökostrom bei 30 Prozent des Energiepreises. Daraus ergibt sich folgende Verteilung:
Tarifgruppe Bonus kumuliert Ø Strompreis ist Ø Strompreis neu
  [pauschal / %] [Fr.] [Rp./kWh] [Rp./kWh]
H 1992 (Haushalt) Fr. 36.- je Konsumstelle 6'967'033 16.17 14.77
NK 1990 (Kleinbezüger) 16 % auf Energiepreis 13'730'598 17.48 14.68
NG 1990 (Grossbezüger) 16 % auf Energiepreis 19'932'984 18 15.12
NH 1990 (Hochspannung) 16 % auf Energiepreis 3'857'185 15.2 12.77
Ökostrom (Premium Solar und Premium Water) 30 % auf Energiepreis 409'284 47.56 33.16
Reserve für Vertragskunden und Rundung 16 % auf Energiepreis 5'102'915    
Total   50'000'000    
Entscheid beim Gemeinderat.
Der Stadtrat hat dem Antrag des ewz am 5. März 2003 zugestimmt und die Vorlage zu Handen des Gemeinderates verabschiedet. Es handelt sich um eine vorübergehende Massnahme, von der alle profitieren, insbesondere das Gewerbe und die Wirtschaft auf dem Platz Zürich. Besonders belohnt werden die Bezügerinnen und Bezüger von Ökostrom. Die Pauschalreduktion für die Haushalte ist sicher als befristete Aktion zu betrachten, denn der geltende Tarif erscheint dem Stadtrat im schweizerischen Vergleich als angemessen. Bei den restlichen Kundinnen und Kunden wird die Tarifrevision zu Reduktionen führen, wobei die Höhe der Boni kein Hinweis auf das Ausmass der künftigen Preisnachlässe ist.

Auskunft erteilt Stadtrat Andres Türler, Telefon 01 221 26 20
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