Medienmitteilung des Stadtrates von Zürich vom 21. Mai 2008 Strommarktöffnung: ewz führt Netznutzungstarif ein. Am 1. Januar 2008 ist das eidgenössische Stromversorgungsgesetz (StromVG) in Kraft getreten. Es ermöglicht Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von 100 000 Kilowattstunden oder mehr pro Verbrauchsstätte ihren Energielieferanten ab Januar 2009 frei zu wählen. Bei ewz erhalten diese Möglichkeit rund 1400 Kundinnen und Kunden. Ihr Verbrauchsvolumen entspricht rund 50 Prozent des gesamten Energieabsatzes von ewz. Wer künftig von einem anderen Lieferanten als ewz Energie bezieht, nutzt weiterhin das ewz-Verteilnetz und hat ewz dafür ein Netznutzungsentgelt zu bezahlen. Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, Netznutzungstarife einzuführen und diese spätestens ab 31. August 2008 zu publizieren. Das StromVG regelt, wie das Entgelt zu berechnen ist. Es richtet sich nach der Entschädigung für die Nutzung des Verteilnetzes sowie den Leistungen und Abgaben, die der Verteilnetzbetreiber gegenüber dem Gemeinwesen erbringen muss. In der Stadt Zürich sind das zum Beispiel die Leistungen an die öffentliche Beleuchtung, die öffentlichen Uhren, den Stromsparfonds oder die Energieberatung. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Tarife für die Nutzung des ewz-Verteilnetzes. Diese sind eingebettet in die seit Oktober 2006 gültigen Elektrizitätstarife. Ein marktberechtigter Kunde kann ab sofort Offerten bei verschiedenen Energielieferanten einholen. Falls er den Lieferanten wechselt, bezahlt er ewz den geltenden Netznutzungstarif für die Nutzung des Verteilnetzes und dem gewählten Anbieter den Preis für die gelieferte Energie. Die ewz-Tarife und ewz-Dienstleistungen sind attraktiv. Daher besteht momentan wohl wenig Anreiz, den Energielieferanten zu wechseln. Kundinnen und Kunden, die sich künftig nicht mehr von ewz mit Energie beliefern lassen, sollen den Effizienzbonus trotzdem erhalten, da er wirkungsvolle Anreize für den rationellen Umgang mit Energie schafft. Wer den Lieferanten noch nicht wählen kann oder als marktberechtigter Kunde diesen nicht wechseln will, wird weiterhin zu den geltenden Tarifen mit Elektrizität versorgt. Auf der Rechnung wird jedoch neu bei allen Kunden das Entgelt für die Netznutzung ausgewiesen. Für Fragen steht Ihnen ewz-Sprecher Harry Graf, Telefon 058 319 49 67, gerne zur Verfügung. |