ewz-Stromtarife bleiben unverändert. Der Zürcher Gemeinderat hat am 3. September 2008 die Netznutzungspreise von ewz in der Stadt Zürich festgelegt. Auf dieser Grundlage könnten nun die 1'400 marktberechtigten ewz-Kundinnen und ewz-Kunden einen Wechsel des Stromlieferanten vollziehen. Gemäss Aussage von Stadtrat Andres Türler konnte das Ziel, die Preise für die Vollversorgungstarife beizubehalten, vollumfänglich erreicht, ja sogar übertroffen werden: «ewz verlängert die Rabattfrist und erhöht den Rabatt sogar auf 15 Prozent. Ausserdem beschleunigt ewz die Ökologisierung der Stromprodukte ewz.ökopower und ewz.naturpower». Von den 250'000 Kundinnen und Kunden in der Stadt Zürich werden ab 1. Januar 2009 rund 1400 marktberechtigt sein und erhalten somit die Möglichkeit, den Stromlieferanten wechseln zu können. Falls sie dies tun, wird ihnen der neue Lieferant eine Rechnung für den Strom stellen und ewz weiterhin die Benutzung des Verteilnetzes gemäss den neu beschlossenen Netznutzungstarifen verrechnen. Alle ewz-Kundinnen und ewz-Kunden haben weiterhin die Möglichkeit, sich von ewz unverändert zu den bewährten Stromtarifen versorgen zu lassen. Daher sind die publizierten Netznutzungstarife für die meisten Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher zum heutigen Zeitpunkt nur von geringer Relevanz. Die Netznutzungspreise setzen sich aus einer Entschädigung für die Nutzung des Verteilnetzes und einer Entschädigung für Leistungen und Abgaben an die Stadt Zürich zusammen, die der Verteilnetzbetreiber gegenüber dem Gemeinwesen erbringen muss: zum Beispiel die öffentliche Beleuchtung, die öffentlichen Uhren, der Stromsparfonds, die Förderung der Energieeeffizienz oder die Energieberatung. Die Kosten dafür betragen pro Jahr 38,3 Millionen Franken, die Einnahmen werden auf 24,6 Millionen Franken geschätzt. Angesichts der ausgezeichneten finanziellen Situation verzichtet ewz auf die vollständige Weiterverrechnung und trägt die Differenz von 13,7 Millionen Franken mit eigenen Mitteln. In der Entschädigung für die Nutzung des Verteilnetzes sind auch die Entschädigungen für die Nutzung des Übertragungsnetzes und für Systemdienstleistungen eingerechnet, welche von der Netzgesellschaft Swissgrid festgelegt werden. Da ewz eigene Hochspannungsleitungen besitzt und die Kosten für Betrieb und Unterhalt kennt, wurden in den am 1. Oktober 2006 eingeführten Stromprodukten bereits die Entschädigungen für Swissgrid geschätzt und eingerechnet. Zudem verfügt ewz über eigene Wasserkraftwerke und Beteiligungen an Wasser- und Kernkraftwerken. Die Produktion in diesen Kraftwerken ist so hoch, dass ewz über genügend Elektrizität zur Versorgung seiner Kundinnen und Kunden verfügt und den Überschuss mit Gewinn am Markt absetzen kann. ewz ist daher in der glücklichen Lage, dass es den Risiken steigender Preise am Markt nicht ausgesetzt ist und entsprechend auf Preiserhöhungen verzichten kann. Bei ewz.solartop wurden die Kosten für die Netznutzung und die Kosten für Marketing und Vertrieb bisher von ewz getragen. Den Kundinnen und Kunden wurde nur der gewichtete Durchschnitt aller Solarstromproduzentinnen und Solarstromproduzenten weiterverrechnet (zur Zeit 75 Rp./kWh). Dieses Vorgehen findet auch in den folgenden Jahren Anwendung. Der Gemeinderat hat ewz ermächtigt, bei Bezug von Solarstrom weiterhin auf die Verrechnung der Netznutzung zu verzichten und damit ewz.solartop mit rund 400'000 Franken jährlich zu fördern. . Zur Finanzierung der Fördermassnahmen des revidierten Energiegesetzes, zu der auch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gehört, werden die Stromkundinnen und Stromkunden im Jahr 2009 mit einem Zuschlag von 0,45 Rp./kWh belastet. Angesichts der ausgezeichneten finanziellen Situation verzichtet ewz vorläufig auf die Weiterverrechnung der KEV im Versorgungsgebiet in der Stadt Zürich und trägt die Kosten von rund 13,5 Millionen Franken aus den eigenen Mitteln.
Kontakt: Harry Graf, ewz, Leiter Corporate Communications, Tel. 058 319 49 67 |