Allgemein

 
 
 

Inhalt

Oktober 2002
September 2002
August 2002
Juli 2002
Juni 2002
Mai 2002
April 2002
März 2002
Februar 2002
Januar 2002
Dezember2001
November2001
Oktober2001
September 2001
August 2001
Juli 2001
Juni 2001
Mai 2001
April 2001
März 2001
Februar 2001
Januar 2001
Dezember 2000
November 2000
Oktober 2000
September 2000
August 2000
Juli 2000
Juni 2000
Mai 2000
April 2000
März 2000
Februar 2000
Januar 2000
Dezember 1999
November 1999
Oktober 1999
September 1999
August 1999
Juli 1999
Juni 1999
Mai 1999
April 1999
März 1999
Februar 1999

 

Medienmitteilung vom 7. November 2001

Stellungnahme der Vorsteherin des Sozialdepartements

Tragischer Tod eines Neugeborenen

Monika Stocker, Vorsteherin des Sozialdepartements der Stadt Zürich, und die Mitarbeitenden des Departements sind zutiefst erschüttert über den tragischen Tod des Neugeborenen, das am letzten Sonntag in der Nähe der Kontakt- und Anlaufstelle Seilergraben aufgefunden wurde. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass die Geburt auf der Toilette der von der Ambulanten Drogenhilfe betriebenen Einrichtung stattgefunden hat. Das Sozialdepartement setzt alles daran, die polizeilichen Untersuchungen aktiv zu unterstützen. Interne Abklärungen haben ergeben, dass sämtlichen Mitarbeiterenden der Ambulanten Drogenhilfe innerhalb ihrer fachlichen Verantwortungen und dem aktuellen Informationsstand gehandelt haben. Es besteht gemäss aktuellem Informationsstand kein Anlass, eine formelle Untersuchung einzuleiten.

Den Mitarbeitenden der Kontakt- und Anlaufstelle Seilergraben war die Schwangerschaft der Klientin nicht bekannt. Mit verschiedenen Mitteln versuchte die Betroffene, erfolgreich ihre Schwangerschaft zu verheimlichen. Die Schwangerschaft war ihr nicht anzusehen. Die Klientin, Wochenaufenthalterin in Zürich, hatte vor kurzem eine andere Mitarbeiterin der Ambulanten Drogenhilfe über ihre Schwangerschaft informiert und dieser gleichzeitig untersagt, andere Personen über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Die Mitarbeiterin entsprach diesem Wunsch, um das bestehende Vertrauensverhältnis nicht zu gefährden. Die Klientin meinte, im 7. Monat schwanger zu sein. Die Mitarbeiterin betreute die Klientin intensiv und organisierte ihr unter anderem einen Termin bei einer Frauenärztin. Die Klientin hat diesen Termin wie auch andere Hilfsangebote leider nicht wahrgenommen. Ein weiterer Arzttermin war für Montag, 5.11. vorgesehen.

Die Hilfestellungen der städtischen Kontakt- und Anlaufstellen erfolgen auf niederschwelliger und freiwilliger Basis. Ziel der Arbeit mit schwangeren Drogenkonsumierenden ist in jedem Fall, den Kontakt aufrechterhalten zu können und sie zu ärztlicher Betreuung zu motivieren. Es bleibt aber letztlich in der Verantwortung der Klientinnen und Klienten, die niederschwelligen Hilfe- und Unterstützungsleistungen der Ambulanten Drogenhilfe anzunehmen. In diesem Falle ist dies leider nicht gelungen.

Für die Vorsteherin des Sozialdepartements sind die Einrichtungen der Ambulanten Drogenhilfe durch diesen Vorfall nicht in Frage gestellt. Es braucht niederschwellige Einrichtungen, um Überlebenshilfe zu leisten und solche dramatischen Situation auffangen zu können. Die Vorsteherin spricht den Mitarbeitenden der Ambulanten Drogenhilfe ihr vollstes Vertrauen aus.

Chronologie der Ereignisse
Die Mutter erschien am Sonntag um 16h in der Kontaktstelle und hat sich über Menstruationsbeschwerden, Bauchkrämpfe und Blutungen beschwert. Gleichzeitig wünschte sie frische Kleider sowie die Möglichkeit zu duschen. Diesen Wünschen wurde entsprochen. Die Klientin begab sich für wenige Minuten auf die Toilette und anschliessend in die Dusche. In diesen wenigen Minuten auf der Toilette muss die Geburt stattgefunden haben.

Da die Frau unter Drogeneinfluss stand, war die Geburt vermutlich relativ schmerzfrei, so dass die Mitarbeitenden nichts vom Geburtsvorgang mitbekamen. Anschliessend begab sich die Frau unter die Dusche. Dort wurde sie wie üblich betreut, d.h. es wurde immer wieder nachgefragt, ob es ihr gut gehe oder ob sie Hilfe brauche. Nach ca. 10 Minuten begab sich die Frau in den Aufenthaltsraum, wo sie wiederum betreut wurde. Die Frau blieb bei ihrer Darstellung, dass sie Menstruationsbeschwerden habe und es ihr ansonsten gut gehe. Rückblickend kann davon ausgegangen werden, dass die Frau unter Schock stand und ihre Tat selbst im Moment nicht realisierte. Nach ca. 1.5 Stunden verliess die Frau die Kontakt- und Anlaufstelle und wurde auf ihren Wunsch hin unter Betreuung an den Wohnort ihres Freundes gebracht.

 

 

 Sozialdepartement

 

nach oben

 Weitere Links

Medienmitteilungen des Stadtrates

 

 
 © Stadt Zürich