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Der Stadtrat von Zürich

06. Juni 2007: Aus der Flössergasse 15 wird wieder ein Wohnhaus mit grossen Wohnungen

Die Stadt überträgt das knapp 150-jährige ehemalige Wohnhaus an der Flössergasse 15 im Selnauquartier vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. Das Gebäude wird für 6,2 Millionen Franken umfassend in Stand gesetzt. In den Obergeschossen entstehen anstelle von Büros Grosswohnungen für gehobene Ansprüche.
 
Das klassizistische Wohngebäude wurde 1861 nach den Plänen des bekannten Zürcher Architekten Leonhard Zeugheer erbaut. Nach einem Umbau diente es der Stadt ab 1917 als Arbeitsamt. Später mietete es der Kanton und anschliessend nutzten wieder verschiedene städtische Amtsstellen die Räumlichkeiten. Nachdem die städtische Verwaltung die Räume nicht mehr benötigt, soll die Liegenschaft vom Verwaltungs- zum Finanzvermögen übertragen werden. Auf Grund einer Nutzungsstudie ist geplant, das Gebäude – mit Ausnahme des Erdgeschosses – wieder zu Wohnzwecken umzubauen.
 
Das Innere des Gebäudes befindet sich in sehr stark abgenutztem Zustand. Sämtliche Oberflächen sind erneuerungsbedürftig und die sanitären und elektrischen Installationen am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Die Gebäudehülle der Liegenschaft wurde letztmals 1977 aussen renoviert und wird jetzt in Stand gesetzt.
 
Die Stadt hat sich seit Jahren zum Ziel gesetzt, zweckentfremdeten Wohnraum in der Altstadt wieder der ursprünglichen Nutzung zuzuführen. Gleichzeitig besteht für den Innenstadtbereich auch eine grosse Nachfrage nach hochwertigem Wohnraum. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen werden die Büroräume der Flössergasse 15 im ersten bis dritten Obergeschoss – entsprechend der ursprünglichen Nutzung – wieder zu 6½-Zimmer-Grosswohnungen umgebaut. Die Wohnungen werden mit einer grosszügigen Veranda sowie einem Mansardenzimmer ergänzt. Lediglich in dem für Wohnzwecke wenig geeigneten Erdgeschoss wird die Büronutzung beibehalten; aber auch dort wird umfassend renoviert. Das Gebäude erhält zusätzlich einen Personenlift.
 
Für das ganze Vorhaben hat der Stadtrat Ausgaben von 6,2 Millionen Franken bewilligt. Davon entfallen 4,34 Millionen auf gebundene Ausgaben für die Renovation und die Standardverbesserungen sowie 1,86 Millionen auf neue Ausgaben für die durch die Nutzungsänderung entstehenden Mehrkosten.
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