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Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich

7. Mai 2007: Lounges ja, Abschottung nein

Die Stadt begrüsst die Belebung des öffentlichen Raumes auch mit Boulevardcafés. Deshalb hat sie es auch ermöglicht, dass sich deren Anzahl in den letzten 10 Jahren auf über 500 verdoppelt hat. Damit der öffentliche Raum dennoch nicht zerstückelt und privatisiert wird, braucht es eine offene Gestaltung. Wuchtige Möbel sind daher nicht möglich. Von einem «Lounge-Verbot» kann aber nicht die Rede sein.
 
Die Lebensgewohnheiten haben sich in den letzten Jahren geändert, zunehmend wird der Aufenthalt im Freien gesucht. Diese Tendenz ist äusserst positiv, sie belebt den öffentlichen Raum. Ausdruck dieses Bedürfnisses ist die stetig wachsende Anzahl Gesuche für die Benutzung des öffentlichen Grundes für den Betrieb von Boulevardcafés und -restaurants. Die Stadt Zürich hat die Bewilligungen in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt, auf über 500.
 
Da der zur Verfügung stehende Platz in Zürich sehr knapp ist, der Nutzungsdruck hingegen stetig wächst, braucht es einige Spielregeln. Seit dem Jahr 2000 gibt die Stadt die Broschüre «Boulevardgastronomie in Zürich» heraus, die auch auf dem Internet einzusehen ist. Die Broschüre war bei den Gastroverbänden in Vernehmlassung. Sie ist in der Gastronomie bekannt und anerkannt. Bewilligungen werden aufgrund der in der Broschüre enthaltenen Regeln erteilt. Das Tiefbauamt bietet kostenlose Beratungen an. Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Wirt(innen) ist sehr positiv, denn beide Seiten haben ein Interesse an gut gestalteten Strassen und Plätzen.
 
Gleichwohl müssen die Behörden immer wieder Abweichungen von bewilligten Gestaltungen monieren. Neben Behinderung der Passantenströme und Fremdwerbung ist das Hauptproblem die Tendenz, sich abzuschotten. So werden etwa gerne Zäune oder Blumentopfreihen aufgestellt, so dass der öffentliche Raum zerstückelt und privatisiert wird. Im Gespräch werden in der Regel Alternativen gefunden.
 
Ein neues Phänomen ist die Möblierung mit grösseren gepolsterten Sitzgelegenheiten. Seit 2005 hält das Reglement fest: «Sofas und andere grossvolumige Sitzmöbel sind nicht erlaubt». Wie Einzelfälle in den letzten Tagen gezeigt haben, muss diese Angabe präzisiert werden. Das Tiefbauamt wird so bald wie möglich Vertretungen des Gastgewerbes einladen und gemeinsam mit ihnen diese Präzisierungen möglichst bis vor den Sommerferien vornehmen.
 
Es ist in der jüngsten Diskussion um Einzelfälle der Eindruck entstanden, es gebe ein «Lounge-Verbot». Dies ist falsch. Gediegen ausgestattete Boulevardcafés mit erhöhtem Sitzkomfort werden durchaus bewilligt, wie die drei beiliegenden Abbildungen zeigen. Wuchtige Sofas oder ganze Sofareihen, die ein Café abschotten und den öffentlichen Raum zerstückeln, können hingegen nicht bewilligt werden.
 
An diesem Prinzip hält die Stadt fest. Auch muss sie an der Wegräumung von Möbeln festhalten, die ohne Bewilligung im öffentlichen Raum stehen. Die Rechtsgleichheit muss im Interesse aller – namentlich im Interesse aller anderen Lokale, die sich an die Richtlinien halten – gewahrt werden. Es geht nicht an, dass einzelne Wirte mit dem Kauf teurer Möbel vollendete Tatsachen schaffen und unter Berufung auf die getätigten Ausgaben eine Sonderbehandlung beanspruchen.
Bilder: Beispiele für bewilligte Möblierungen Interner Link: Bilder: Beispiele für bewilligte Möblierungen
Zur Broschüre «Boulevardgastronomie in Zürich» Interner Link: Zur Broschüre «Boulevardgastronomie in Zürich»
Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich Interner Link: Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich
Tiefbauamt der Stadt Zürich Interner Link: Tiefbauamt der Stadt Zürich
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